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Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten

Seit heute gilt in Thüringen eine neue Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, in der die neuen bundesweiten Regelungen und die Thüringer Hotspot-Strategie aufgenommen wurden. Danach gelten strengere Kontaktbeschränkungen im Privaten und strengere Kapazitätsbegrenzungen bei Kulturveranstaltungen. Die Verordnung gilt bis 24. Januar 2022.

Neuerungen im Überblick:

  • Anpassung der 2G-Plus-Regelung:
    • Für Bereiche mit 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses
    • Die bisherigen Ausnahmen für vollständig Immunisierte oder Genesene entfallen zu Gunsten der bundeseinheitlichen Regelung; damit sind nur noch "geboosterte" Personen von der Testpflicht ausgenommen
  • Reduzierter Zugang bei öffentlichen/kulturellen Veranstaltungen:
    • In geschlossen Räumen: maximal 40 % Kapazitätsauslastung; max. 500 Personen; darüber hinaus gilt: 2G, Anzeigepflicht: 10 Tage (ausgenommen kulturelle Veranstaltungen innerhalb des Regelbetriebs), Mindestabstand, Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske, Kontaktnachverfolgung, Infektionsschutzkonzept
    • Unter freiem Himmel: maximal 50 % Kapazitätsauslastung; max. 1.000 Personen; darüber hinaus gilt: 2G, Anzeigepflicht 10 Tage (ausgenommen kulturelle Veranstaltungen innerhalb des Regelbetriebs), Mindestabstand, Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske, Infektionsschutzkonzept
  • Einschränkungen bei privaten Treffen:
    • Sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt, gelten für alle Personen (auch Geimpfte/Genesene) die folgenden Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt
    • Kinder bis zwölf Jahre, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung sowie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können bzw. in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten (Ärztliches Attest erforderlich), bleiben unberücksichtigt
  • Einschränkungen zum Jahreswechsel:
    • Es wird empfohlen, im privaten Bereich auf das Abbrennen von Pyrotechnik zu verzichten.
    • Das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist untersagt. (Die Kommunen legen die entsprechenden Bereiche fest.)
    • Untersagung von Zuschauer/innen bei Sportveranstaltungen
    • Aufnahme von Gartenmärkten als Ausnahme von der 2G-Regelung im Einzelhandel (analog zu Baumärkten)

Hotspot-Strategie:

  • Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz (Frühwarnindikator) in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1.000 Neuinfektionen/1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner treten automatisch am zweiten Tag nach dem dreimaligen Überschreiten schärfere Maßnahmen in Kraft
  • Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen jeweils den Wert von 1.000 bzw. 1.500 treten die zusätzlichen Maßnahmen mit sofortiger Wirkung außer Kraft
  • Sieben-Tage-Inzidenz über 1.000:
    • Kulturveranstaltungen indoor: 2G-Plus, maximal 40 % Kapazitätsauslastung, max. 100 Personen, FFP2-Maskenpflicht ab dem Alter von sechs Jahren
    • Kulturveranstaltungen outdoor: 2G-Plus, maximal 50 % Kapazitätsauslastung, max. 200 Personen, FFP2-Maskenpflicht ab dem Alter von sechs Jahren
  • Sieben-Tage-Inzidenz über 1.500:
    • Indoor: "Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung, insbesondere Museen, Archive, Sehenswürdigkeiten und Denkmäler sowie kulturelle Veranstaltungen, wie Lesungen, Theater-, Kino- oder Opernaufführungen" sind zu schließen bzw. sind untersagt; Gaststätten sind zu schließen
    • Outdoor: "Kulturelle Veranstaltungen, wie Lesungen, Theater-, Kino- oder Opernaufführungen" sind untersagt; Gaststätten sind zu schließen
  • Übersicht Maßnahmen Hotspot-Strategie unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen#c1639

» Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 23.12.2021

» Coronavirus: Informationen für Kulturschaffende in Thüringen

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