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Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten

Die am 30. Oktober in Kraft getretene neue Thüringer Corona-Schutzverordnung regelt unter anderem den Einsatz der 3G- und 2G-Plus-Optionsmodelle bei höheren Warnstufen.

In Thüringen gilt seit dem 30. Oktober 2021 die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 29. Oktober 2021. Mit der Neufassung werden u.a. die Optionsmodelle "2G" und "3G-Plus" auch auf Restaurants, Gaststätten und religiöse Zusammenkünfte ausgeweitet.

Parallel zur Verordnung wurde auch der Thüringer Corona-Eindämmungserlass überarbeitet: In Warnstufe 2 haben Landkreise und kreisfreie Städte künftig die Möglichkeit verbindlich das 2G/3G-Plus-Optionsmodell in bestimmten Bereichen einzuführen. In Warnstufe 3 sollen die Optionsmodelle eine verpflichtende Regelmaßnahme werden. Hier die Regelungen in den einzelnen Warnstufen:

BASISSTUFE:

Es gelten die Maßnahmen der Thüringer Corona-Schutzverordnung, wie die AHA-Regeln (Abstand halten, auf Hygiene achten, im Alltag Maske tragen)

WARNSTUFE 1:

Ergänzende Testpflichten* in geschlossenen Räumen (3G-Regelung) in den folgenden Bereichen:

  • Gaststätten
  • entgeltliche Übernachtungsangebote
  • Veranstaltungen
  • Sport (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder)
  • Saunen und ähnlichen Angeboten

Beschränkung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen/nicht-öffentlichen Veranstaltungen bzw. Erweiterung der Anzeige- und Genehmigungspflichten

WARNSTUFE 2:

Ausweitung der Maskenpflicht an bestimmten stark frequentierten Ort (Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich)

Optional: Verpflichtung zur verbindlichen Anwendung des 2G- bzw. 3G-Plus-Optionsmodells für die folgenden Bereiche:

  • Veranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
  • Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Kino etc.)
  • Reisebusveranstaltungen
  • Diskos, Clubs
  • Gaststätten
  • Beherbergungsbetriebe

WARNSTUFE 3:

Verpflichtung einer verbindlichen Anwendung des 2G- bzw. 3G-Plus-Optionsmodells für die folgenden Bereiche:

  • Veranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
  • Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Kino etc.)
  • Reisebusveranstaltungen
  • Diskos, Clubs
  • Gaststätten
  • Beherbergungsbetriebe

Die Verordnung gilt bis zum 24. November 2021.

*Gilt nicht für vollständig Geimpfte/Genesene

» Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 29.10.2021

» Thüringer Corona-Eindämmungserlass vom 29.10.2021 [PDF.]

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