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Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten
Die am 30. Oktober in Kraft getretene neue Thüringer Corona-Schutzverordnung regelt unter anderem den Einsatz der 3G- und 2G-Plus-Optionsmodelle bei höheren Warnstufen.
In Thüringen gilt seit dem 30. Oktober 2021 die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 29. Oktober 2021. Mit der Neufassung werden u.a. die Optionsmodelle "2G" und "3G-Plus" auch auf Restaurants, Gaststätten und religiöse Zusammenkünfte ausgeweitet.
Parallel zur Verordnung wurde auch der Thüringer Corona-Eindämmungserlass überarbeitet: In Warnstufe 2 haben Landkreise und kreisfreie Städte künftig die Möglichkeit verbindlich das 2G/3G-Plus-Optionsmodell in bestimmten Bereichen einzuführen. In Warnstufe 3 sollen die Optionsmodelle eine verpflichtende Regelmaßnahme werden. Hier die Regelungen in den einzelnen Warnstufen:
BASISSTUFE:
Es gelten die Maßnahmen der Thüringer Corona-Schutzverordnung, wie die AHA-Regeln (Abstand halten, auf Hygiene achten, im Alltag Maske tragen)
WARNSTUFE 1:
Ergänzende Testpflichten* in geschlossenen Räumen (3G-Regelung) in den folgenden Bereichen:
- Gaststätten
- entgeltliche Übernachtungsangebote
- Veranstaltungen
- Sport (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder)
- Saunen und ähnlichen Angeboten
Beschränkung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen/nicht-öffentlichen Veranstaltungen bzw. Erweiterung der Anzeige- und Genehmigungspflichten
WARNSTUFE 2:
Ausweitung der Maskenpflicht an bestimmten stark frequentierten Ort (Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich)
Optional: Verpflichtung zur verbindlichen Anwendung des 2G- bzw. 3G-Plus-Optionsmodells für die folgenden Bereiche:
- Veranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
- Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Kino etc.)
- Reisebusveranstaltungen
- Diskos, Clubs
- Gaststätten
- Beherbergungsbetriebe
WARNSTUFE 3:
Verpflichtung einer verbindlichen Anwendung des 2G- bzw. 3G-Plus-Optionsmodells für die folgenden Bereiche:
- Veranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
- Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Kino etc.)
- Reisebusveranstaltungen
- Diskos, Clubs
- Gaststätten
- Beherbergungsbetriebe
Die Verordnung gilt bis zum 24. November 2021.
*Gilt nicht für vollständig Geimpfte/Genesene
» Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 29.10.2021