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Mindestvergütung für Kreative bei Bundesförderungen kommt
Kultureinrichtungen, die überwiegend durch den Bund gefördert werden, sollen nach Plänen der Kulturstaatsministerin ab 1. Juli verpflichtet werden, auf Honorarbasis arbeitenden Künstler*innen und Kreativen eine garantierte Mindestvergütung zu zahlen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat gestern im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen.
Die Verpflichtung soll alle Förderungen betreffen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie werde ab sofort Bestandteil der Förderbescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich sein, so Roth.
Als Maßstab für die einzuhaltenden Untergrenzen sollen die jeweils einschlägigen Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen sein.
Eine aktuelle Zusammenstellung der Empfehlungen der Spartenverbände für Honoraruntergrenzen gibts auf der Webseite von Kreativ Kultur Berlin.