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LOKAL – neues Förderprogramm für Kulturorte in kleineren Städten
Mit dem neuen Modellprogramm "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement" will die Kulturstiftung des Bundes den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Klein- und Mittelstädten unterstützen, in denen neue Partnerschaften entstehen und partizipative Kunstprojekte initiiert werden sollen. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Anträge können bis 14. Februar gestellt werden.
Kulturorte sind in Zeiten der Polarisierung wichtige Begegnungsorte für demokratische Gemeinschaftsbildung. Wenn Menschen und Meinungen zusehends auseinanderdriften, braucht es umso dringender diese Orte, an denen man zusammenkommt, an denen Gespräche entstehen und im besten Falle Differenzen überbrückt werden können. Mit "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement" wollen die Kulturstiftung des Bundes, die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie die European Cultural Foundation (ECF) Kulturorte in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern stärken: Dort sollen neue Partnerschaften entstehen und partizipative Kunstprojekte initiiert werden.
Das Programm richtet sich speziell an Kultureinrichtungen – Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken – die im Hinblick auf lokal verschärfte politische Polarisierungsprozesse herausgefordert sind oder unter besonderem Druck stehen. Sie können sich neue Verbündete suchen, wie etwa lokale mittelständische Unternehmen, Sportvereine oder Pflegeheime, um gemeinsam partizipativ-künstlerische Projekte zu entwickeln. In diesen arbeiten Künstlerinnen und Künstler gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu Themen aus ihrem direkten Umfeld, wodurch neue, starke Netzwerke entstehen können.
Was und wie hoch wird gefördert?
Die Fördersumme beträgt 240.000 Euro für die vierjährige Programmlaufzeit. Gefördert werden Kosten für eine Projektleitung, die den Auf- und Ausbau der Partnerschaften und die partizipativ-künstlerischen Projekte steuert, sowie alle Kosten (Personal- und Sachkosten) für die partizipativ-künstlerischen Projektvorhaben. Zuwendungsfähig sind darüber hinaus projektbezogene Aufwendungen für Begegnungsformate, Vermittlung sowie Maßnahmen zur Gewinnung von Publikum. Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent der Fördersumme können in Form von unbaren Eigenleistungen erbracht werden.
Antragstellung
Anträge können bis zum 14. Februar 2025 online gestellt werden. Für alle Antragstellenden – insbesondere für die, die noch nie einen Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt haben – werden vier beratende Antragswerkstätten an ausgewählten Orten im Bundesgebiet angeboten – für Thüringen:
- am 17. Januar 2025 in Gera.
Außerdem gibt es digitale Antragsberatungen am:
- 11. Dezember 2024 und
- 29. Januar 2025, jeweils 10 Uhr
Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury voraussichtlich im Sommer 2025.
LOKAL umfasst neben dem antragsoffenen Fonds mit einem Umfang von insgesamt 7,5 Millionen Euro auch begleitende Module, in denen von 2025 bis 2031 Akademien, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival ausgerichtet werden.
» Weitere Informationen, Fördergrundsätze und Antragstellung