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Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung (bis 31.01.2020)

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende bei der Kulturstiftung des Bundes bis 31.01.2020 Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen und es müssen mindestens 20 % an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

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