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KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung (bis 16.10.)

Bis zum 16. Oktober 2020 können sich gemeinnützige Kultureinrichtungen aller Sparten mit einem Projekt für den KULTURLICHTER-Preis bewerben.

Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung "KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung" Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:

  • KULTURLICHTER - Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - Preis des Publikums ist ein undotierter Publikumspreis.

Am Wettbewerb können teilnehmen alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales und verwandte Formen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen nach §2 KGSG und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass sich jede Einrichtung oder Initiative mit einem konkreten Projekt bewirbt, wobei je Träger pro Jahr nur ein Projekt zugelassen wird. Es kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden, muss die Effekte und Wirkungen bei den Zielgruppen plausibel belegen oder in Aussicht stellen können. Als Kooperationspartner können Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen mitwirken.

Wettbewerbsbeiträge können vom 3. August bis zum 16. Oktober 2020 ausschließlich über das Online-Formular eingereicht werden. Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

» Webseite KULTURLICHTER-Preis

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