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Kulturpolitischer Zukunftspreis "Kulturgestalten" ausgeschrieben (bis 28.02.2023)
Zum zweiten Mal wird von der Kulturpolitischen Gesellschaft der kulturpolitische Zukunftspreis "Kulturgestalten" ausgeschrieben. Gesucht werden Konzepte, Projekte und Praxisbeispiele einer zukunftsorientierten kulturpolitischen Praxis. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert.
Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Preis zeichnet alle zwei Jahre drei herausragende Praxisbeispiele zukunftsweisender Kulturpolitik in Deutschland aus. Dieses Mal wird erstmals auch ein Einzelpersonenpreis verliehen, der visionäre kulturpolitische Praxis sichtbarmachen und auszeichnen soll.
Der Preis würdigt vorbildliche Initiativen einer zukunftsorientierten kulturpolitischen Praxis. Ausgezeichnet werden Konzepte, Projekte und Praxisbeispiele, für die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und neue Zielgruppen oder Communities erreicht wurden. Der Preis will dieses Engagement hervorheben und neue Aufmerksamkeit für kulturpolitische Praxis, Visionen und Leitbilder schaffen.
Kriterien für die Preisvergabe:
- Der Innovationsgrad der eingereichten Projekte/Praxisbeispiele und die damit verbundene Denk- und Handlungsweise;
- Die gesellschaftliche Relevanz der Projekte/Praxisbeispiele, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie z.B. Globalisierung, Nachhaltigkeit, Singularisierung, Digitalisierung oder Ökonomisierung auseinandersetzen und kulturelle sowie gesellschaftliche Transformationsprozesse anregen;
- Die Nutzung neuer Governance Modelle, wie Synergien durch das Zusammenwirken/Kollaborieren unterschiedlicher Akteur*innen, die feld-, ressort- oder spartenübergreifend entwickelt und umgesetzt werden;
- Die Teilhabe unterschiedlicher und/oder neuer gesellschaftlicher Gruppen;
- Der Vorbildcharakter der projektbezogenen Aktivitäten für Kulturpolitik und Kulturplanung.
Bewerbungen
Bewerben können sich öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen und Zusammenschlüsse, die einen derartigen Projektzusammenhang erfolgreich durchgeführt haben, darunter fallen auch Hochschulen, kulturpolitisch engagierte Vereinigungen und Stiftungen, Verbände, Verwaltungen oder Kultureinrichtungen. Modelle, Konzepte oder Projekte, die überwiegend kommerzielle Ziele verfolgen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Wettbewerbsbeiträge können ausschließlich online eingereicht werden.
Bewerbungsfristende: 28.02.2023
» Weitere Informationen und Bewerbung: www.kupoge.de/kulturgestalten