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Jetzt Zuschüsse beim Kulturfonds Energie beantragen (bis 30.06.2023)

Über den Kulturfonds Energie des Bundes können seit dem 1. April Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende Anträge auf anteilige Zuschüsse zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellen. Bei soziokulturellen Zentren werden bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe gefördert.

Der Kulturfonds Energie soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu werden durch den Fonds Mehrbedarfe bei den Energiekosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme) anteilig bezuschusst. Für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 stehen dafür insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt über die Antragsplattform (www.kulturfonds-energie.de). Anträge können seit dem 1. April 2023 gestellt werden (mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023).

Antragsberechtigt sind:

  • öffentliche und private Kultureinrichtungen (hierunter fallen auch soziokulturelle Zentren, Clubs, Jugendkunst- und Musikschulen) mit überwiegend kulturellen Zwecken/Angeboten (mind. 80 %) und die öffentlich zugänglich sind

  • Kulturveranstaltende, die Indoor-Kulturveranstaltungen an Orten durchführen, die nicht Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds, also nicht antragsberechtigt sind (z. B. Messen, Kneipen); für die zu beantragenden Veranstaltungen muss ein Ticketverkauf erfolgen und ein Mietvertrag vorhanden sein

Höhe der Zuschüsse:

  1. Kultureinrichtungen:
    Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. (Bei soziokulturellen Zentren gelten die 80 Prozent auch, wenn diese sich in öffentlicher Trägerschaft befinden!)

    Hinweis:
    Über die "Kulturhärtefallhilfen Energie" der Thüringer Staatskanzlei können öffentlich finanzierte Träger eine Aufstockung um bis zu 30 Prozent erhalten, sodass auch hier bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe geltend gemacht werden können. Weitere Infos

  2. Kulturveranstaltende:
    Hier wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.

Antragsprozedere:

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich quartalsweise. Antragsfrist ist das Ende des nächsten Quartals. Für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. März 2023 muss der Antrag also bis 30. Juni 2023 gestellt werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in Tranchen (quartalsweise).

Die Bearbeitung und Bescheidung eines Antrags obliegt der Bewilligungsstelle des Landes, in dem die Kultureinrichtung liegt bzw. die Veranstaltung durchgeführt wurde. Es erfolgt eine zentrale Auszahlung aller Fördermittel über die Kasse Hamburg.

Antragsberatung und Information:


» Alle Informationen, FAQ und Antragstellung unter: www.kulturfonds-energie.de

» Zu unserer Zusammenstellung zur Energiekrise mit aktuellen Förderprogrammen, kulturpolitischen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen

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