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Künstlersozialkasse: Zuverdienstgrenze angehoben

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.

Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Entscheidung. Geschäftsführer Olaf Zimmermann sagte: "Das schafft für viele Kreative Entlastung in einer sehr belastenden Situation. Denn nicht wenige Künstlerinnen und Künstler haben sich auf bewundernswerte Weise ein zweites Standbein als Selbstständige inmitten der Corona-Pandemie aufgebaut um überleben zu können." Gleichzeitig bedauerte er, dass die Regelung nur bis zum Jahresende gilt.

Auch Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff begrüßt die Maßnahmen als "eine längst überfällige Hilfeleistung im Kulturbereich in der Corona-Krise". Jedoch hätte auch er sich eine Laufzeit bis Ende 2022 gewünscht.

» Zur Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats

» Zur Pressemitteilung der Thüringer Staatskanzlei

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