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Künstlersozialabgabesatz bleibt 2020 unverändert

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 5. September 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Damit steht die Künstlersozialversicherung weiterhin auf solidem finanziellen Fundament. Ein Hauptgrund dafür ist nach wie vor die deutlich ausgeweitete Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse infolge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Seither hat sich die Zahl der Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen, stetig erhöht. Das stärkt eine gerechte Lastenverteilung.

Quelle: www.bmas.de

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