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Künstlersozialabgabe: Abgabesatz steigt auf 5 Prozent

Ab kommendem Jahr wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf 5 Prozent angehoben. Das geht aus dem neuen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen und Organisationen abführen, die Leistungen von selbständigen Künstler:innen oder Publizist:innen in Anspruch nehmen.

Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Corona-Pandemie – unverändert bei 4,2 Prozent. Dies wurde durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Mio. Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet. Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen. Dank weiterer Bundesmittel ("Stabilisierungszuschuss") in Höhe von rund 58,9 Mio. Euro wird der Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent begrenzt. Dies geht aus dem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor.

Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbständige Künstler:innen und Publizist:innen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler:innen und Publizist:innen tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler:innen und Publizist:innen gezahlten Entgelte.

» Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

» Zur Webseite der Künstlersozialkasse

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