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Künstler:innenförderung geht in die nächste Runde (bis 14.07.)

An sofort können Anträge für die 54. Runde der Künstler:innenförderung bei der Initiative Musik gestellt werden. Abgabeschluss ist der 14. Juli 2021.

Durch die Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen von NEUSTART KULTUR kann die Initiative Musik auch für die 54. Förderrunde der Künstler:innenförderung besondere Konditionen anbieten, um die Musikschaffenden in der anhaltend schwierigen Lage verstärkt zu unterstützen.

Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 54. Runde:

  • Der Förderanteil bleibt weiterhin bei 75% der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%)
  • Der Eigenanteil, den die Künstler:innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25% der Gesamtkosten
  • Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 9.000 Euro bis maximal 30.000 Euro
  • Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 eine maximale Fördersumme von 60.000 Euro bewilligt werden
  • Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig neben Künstler:innen sind auch weiterhin Autor:innen der Musikwirtschaft (Songwriter:innen/ Liedtexter:innen, Komponist:innen) antragsberechtigt

Antragsstellung

Anträge können ausschließlich online über das Antragsportal der Initiative Musik gestellt werden. Abgabeschluss ist der 14. Juli 2021. Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, das spätmöglichste Projektende ist der 31.08.2022. Bis zur Bekanntgabe der Förderbewilligungen würde der Projektbeginn auf eigenes Risiko der Antragssteller:innen erfolgen. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Mitte September bekannt begeben, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge.

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, insbesondere Nachwuchskünstler:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen.

Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte.

Zur Vorbereitung auf die Antragstellung bietet die Initiative Musik vorab einen Workshop zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 500 Leuten an. Der Workshop findet am Dienstag, den 06.07.2021 von 17:30 Uhr – 19:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist hier möglich.

» Weitere Informationen auf der Webseite der Initiative Musik

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