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Erleichterungen für KSK-Versicherte angekündigt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will, dass Kulturschaffende, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, in der Künstlersozialkasse bleiben können. Eine Ausnahmeregelung soll die Verdienstgrenze von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat in einem SPIEGEL-Interview ein wichtiges und überfälliges Signal an alle KSK-Versicherten gesendet. Er will, dass Kulturschaffende, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, in der Künstlersozialkasse bleiben können. Eine Ausnahmeregelung soll die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben. Zugleich will Heil den Abgabesatz zur KSK auch 2022 stabil bei 4,2 Prozent halten. Der Deutsche Kulturrat begrüßte in einer Pressemitteilung den Vorschlag.

Aufgrund des Lockdowns sehen sich viele Künstler*innen und Publizist*innen derzeit gezwungen, andere nicht-künstlerische Tätigkeiten anzunehmen. Wenn diese Einnahmen über 450 Euro im Monat liegen, droht ihnen der Ausschluss aus der Künstlersozialkasse.

» Zum Beitrag "Geld hinzuverdienen soll nicht mehr so schnell bestraft werden" auf SPIEGEL-Online 
» Zur Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats

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