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Interessenbekundung für Bundesförderprogramm "Aller.Land" bis 25. August

Bis zum 25. August 2023 können gemeinnützige Träger aus ländlichen Regionen Thüringens oder Landkreise ihr Interesse an der Teilnahme am Bundesförderprogramm "Aller.Land" bei der Thüringer Staatskanzlei bekunden. Über das Programm werden über den Zeitraum von 2024-2030 bundesweit mit insgesamt 70 Millionen Euro Projekte zur Förderung von Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen Regionen unterstützt. Im ersten Förderjahr können Thüringer Projekte mit bis zu 40.000 Euro unterstützt werden.

Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer erklärt: "Das Programm ‚Aller.Land‘ bietet uns Thüringerinnen und Thüringern die Chance, aktiv an der Gestaltung unserer Heimat teilzunehmen, basierend auf den vorhandenen Möglichkeiten und mit einer Vision für die zukünftige Lebensqualität in der Region. Mit der Unterstützung durch vielfältige Netzwerke, die vor allem aus ehrenamtlich Engagierten, aus Kommunen, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft bereits bestehen, sind beste Voraussetzungen gegeben. Ich sehe vielfältige, Regionen aufwertende Möglichkeiten in der Verbindung von demokratischer Entwicklung und Kultur und lade alle Interessierten dazu ein, hier gemeinsam ihre Ideen zu adressieren und kreative Lösungen zu entwickeln."

"Kulturelle und soziale Projekte sind ein Motor für das gesellschaftliche Miteinander. Sie verbinden Menschen, stärken den Zusammenhalt und bereichern das Leben auf dem Land. Das Aller.Land-Programm des Bundes bietet eine gute Möglichkeit, solche basisorganisierten Projekte finanziell unterstützen und umsetzen zu können", ergänzt Thüringens Staatssekretär für Landwirtschaft und den ländlichen Raum Torsten Weil. "Wir hoffen, dass zivilgesellschaftliche und künstlerische Initiativen aus den benannten Thüringer Regionen die Chance ergreifen und ihre Projektideen für die Förderung und zum Wohl ihrer Region anmelden. Mit den jeweiligen regionalen LEADER Aktionsgruppen haben wir bereits kompetente Strukturen vor Ort, die potenzielle Projektträger unterstützen können."

Was ist das Programmziel?

Ziel des Programms ist es, die Kultur vor Ort mit Beteiligungsvorhaben zu stärken sowie Demokratiearbeit und Regionalentwicklung miteinander zu verbinden. Des Weiteren ist die Förderung auf den Vernetzungsgedanken fokussiert, damit zivilgesellschaftliche Akteure und Institutionen enger zusammenarbeiten, Strukturen aufbauen und gemeinsam Themen und Ideen für die Region entwickeln. Die geförderten Projekte sollen auf Langlebigkeit und nachhaltige Wirkung ausgerichtet sein.

Wie verläuft das Interessenbekundungsverfahren?

Bis zum 25. August 2023 können Träger aus ländlichen Regionen Thüringens oder Landkreise ihr Interesse an der Programmteilnahme bei der Staatskanzlei bekunden. Die Projektträger können gemeinnützige Institutionen mit Sitz in den Kreisen sein, die sich thematisch mit Kultur, politischer Bildung, Demokratieförderung und Regionalentwicklung befassen. Eine direkte Bewerbung beim Bundesprogramm ist nicht möglich. Eine Jury wird im September 2023 entscheiden, welche Thüringer Projekte sich für die Entwicklungsförderung des Bundes qualifizieren.

Die durch die Jury benannten Träger müssen die finalen Projektunterlagen bis spätestens zum 13.11.2023 online einreichen. Dafür erhalten sie bis Ende September 2023 einen Zugangslink mit weiterführenden Informationen. Beantragte Vorhaben können dann in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mit bis zu 40.000 Euro unterstützt werden. Da die Mittel ausschließlich an den Landkreis ausgezahlt werden, wird bereits für das Interessenbekundungsverfahren eine enge Abstimmung zwischen potenziellen Projektträgern und Vertreter:innen des jeweiligen Landkreises empfohlen.

Was passiert in der Umsetzungsphase?

Ab Mitte 2025 soll laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die zweite Projektförderphase (Umsetzungsphase) beginnen, die bis zum Jahr 2030 läuft. In diesem Zeitraum sollen für die ausgewählten Vorhaben bis zu 1,5 Mio. Euro je Trägerregion zur Verfügung stehen (davon 10% Kofinanzierung aus Eigen- und Drittmitteln) und schrittweise an die Projektträger durch den Landkreis ausgereicht werden. Fördermittelempfänger sind in der Umsetzungsphase ausschließlich Landkreise.

Wer kann sich bewerben?

Es können bis zu sechs Träger aus ländlichen Regionen Thüringens ausgewählt werden, drei davon sollen aus sogenannten strukturschwachen ländlichen Kreisen sein. Die Förderdefinition der ländlichen und "strukturschwachen" Regionen bezieht sich hierbei auf die Typologie des "Landatlas" des Thünen-Instituts. In Thüringen fallen der Kyffhäuserkreis, der Unstrut-Hainich-Kreis, das Altenburger Land, der Landkreis Greiz, der Kreis Nordhausen und der Saale-Orla-Kreis in diese Kategorie.

Weitere Informationen zum Programm und zur Thüringer Bewerbungsphase erhalten Sie bei:

Thüringer Staatskanzlei
Antje Jakob
Antje.Jakob@tsk.thueringen.de  
Tel: 0361-573214735

(Pressemitteilung der Thüringer Staatskanzlei vom 27.07.2023)

» Programmwebseite: www.allerland-programm.de

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