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NEUSTART KULTUR: Förderung der Programmarbeit von Musikclubs geht in zweite Runde (ab 20.10.)
Die Initiative Musik fördert im Rahmen von NEUSTART KULTUR erneut die Programmarbeit von Musikspielstätten und Clubs. Für die zweite Förderrunde können ab 20. Oktober Anträge auf bis zu 125.000 Euro Zuschuss gestellt werden.
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR fördert Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit 17 Millionen Euro erneut Musikclubs und Livemusik-Spielstätten. Die Fortsetzung des Programms "Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (NK2)" richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Es wird von der Initiative Musik realisiert. Musikclubbetreiber*innen können ab dem 20. Oktober 2021 eine Förderung für das Jahr 2022 beantragen.
Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 125.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem "Windhund-Prinzip". Maßgeblich ist der Eingang eines vollständigen Antrags. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.
Umfang der Förderung nach Kategorie:
- Kategorie 1 – bis zu 40.000 Euro: Musikclubs mit bis zu 250 unbestuhlten Plätzen
- Kategorie 2 – bis zu 90.000 Euro: Musikclubs mit bis zu 1.000 unbestuhlten Plätzen
- Kategorie 3 – bis zu 125.000 Euro: Musikclubs mit bis zu 2.000 unbestuhlten Plätzen
Förderfähige Ausgaben sind u.a.:
- projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
- angemessene Gagen für die Musiker:innen
- veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
- Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
- Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment
- Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)
Die Antragsberatung startet am 18. Oktober. Präsentationen zum Programm finden online statt. Es wird keine Anmeldung benötigt. Die Termine sind: