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GEMA-Pauschalvertrag für Vereinsfeste verlängert
Der Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Freistaat Thüringen wurde bis Ende 2027 verlängert. Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Thüringen können damit ab sofort wieder die GEMA-Vergütungen für bis zu vier kostenfreie Vereinsfeste jährlich vom Land übernehmen lassen. Konzerte, Festivals oder Theateraufführungen sind über den Pauschalvertrag nicht abgedeckt.
Für das laufende Jahr stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. In den darauffolgenden Jahren beläuft sich das finanzielle Volumen auf jeweils 300.000 Euro.
Gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in Thüringen können damit ab sofort - wie schon im Jahr 2024 - die GEMA-Vergütungen für bis zu vier kostenfreie Vereinsveranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen. Die Vereine und Organisationen müssen überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft.
Folgende Veranstaltungen sind über den Pauschalvertrag abgedeckt:
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)
- mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);
z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
Um von der Regelung zu profitieren, müssen die Veranstaltungen im GEMA-Onlineportal angemeldet werden. Vereine, die bereits einen eigenen Pauschalvertrag mit der GEMA haben, können ebenfalls von der neuen Vereinbarung profitieren – etwa für zusätzliche Veranstaltungen außerhalb bestehender Vereinbarungen.
» Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung auf der Website