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Frist für Thüringer Soziokultur-Corona-Hilfen endet am 15. Juni

Noch bis 15. Juni können soziokulturelle Einrichtungen, freie Theater und Festivals Anträge auf die Thüringer Corona-Hilfe bei der GFAW stellen und damit entstandene Einnahmeausfälle für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2021 kompensieren.

Gegenstand der Billigkeitsleistung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird, sind Finanzhilfen zur Kompensation von Einnahmeausfällen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie den betreffenden Trägern entstanden sind. Ziel ist der Erhalt und Fortbestand der Einrichtungen zur Sicherung
der Infrastruktur im Kulturbereich.

Die Höhe der Billigkeitsleistung entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten oder Verpflichtungen für den unter Corona-Bedingungen zulässigen Betrieb des Antragstellers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, andere Entgelte) ergibt.

Die Anträge auf Gewährung sind bis zum 15. Juni 2021 für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2021 unter Verwendung der vorgegebenen Formulare bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) schriftlich einzureichen. Über die Bewilligung entscheidet die Thüringer Aufbaubank.

Das Programm läuft zunächst bis 30. Juni 2020; eine weitere Fortführung hängt von dem ab 1. Juli 2021 geplanten Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ab.

» weitere Infos und Antragstellung unter: www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/corona-hilfe-bereich-kultur

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