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Freistaat übernimmt GEMA-Abgaben für ehrenamtliche Vereine
Die rot-rot-grüne Landesregierung hat den geplanten Pauschalvertrag mit der GEMA nun abgeschlossen. Damit können ehrenamtlich arbeitenden Thüringer Vereinen die Gebühren für Musiknutzungen bei bis zu vier eintrittsfreien Veranstaltungen im zweiten Halbjahr 2024 erlassen werden.
Davon profitieren alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen, die in Thüringen ansässig und "überwiegend ehrenamtlich" tätig sind (einzelne Hauptamtliche sind möglich und gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft). Politische Organisationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die geförderten Veranstaltungen dürfen eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten und müssen ohne Eintrittsgeld stattfinden.
Folgende Veranstaltungen sind laut GEMA abgedeckt:
- Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
- Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);
- z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen.
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
Auch Vereinen, die bereits eigene Pauschalverträge mit der GEMA haben, kommt der neue Vertrag zugute, sofern sie zusätzliche Veranstaltungen planen, die nicht in ihren bisherigen Vereinbarungen enthalten sind.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juli 2024 und 31. Dezember 2024 stattfinden bzw. schon stattgefunden haben.
Die Vereine müssen auf dem GEMA-Portal schon registriert sein bzw. müssen sich registrieren. Ab sofort können sie ihre Veranstaltungen dort anmelden und von der Vereinbarung des Freistaats mit der GEMA profitieren. Detaillierte Informationen und die Voraussetzungen für die Förderung finden sich unter:
» https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/ehrenamtliche-vereine-in-thueringen
Der Vertragsabschluss ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die das Land in den vergangenen Monaten mit der GEMA geführt hat. Laut Thüringer Staatskanzlei war es das Ziel, eine faire Lösung zu finden, die sowohl den ehrenamtlichen Organisationen als auch den von der GEMA vertretenen Musikschaffenden gerecht wird.
Mit diesem Pauschalvertrag setzt die Landesregierung die im Thüringer Ehrenamtsgesetz festgelegte Übernahme von GEMA-Vergütungen um und erfüllt den Landtagsbeschluss vom 20. Dezember 2023.
» Pressemitteilung der Thüringer Staatskanzlei vom 21.08.2024