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Förderung von ehrenamtlichem Engagement in Thüringen 2026 (ab 01.12.2025)
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms zur Stärkung des Ehrenamts können ab 1. Dezember Vereine und Initiativen Anträge für 2026 stellen. Es können Maßnahmen und Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden. Daneben können weiterhin laufend auch Unterstützungsleistungen in gleicher Höhe zur Abmilderung von Notsituationen beantragt werden.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen oder juristische Personen (Vereine etc.), die unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement leisten, insbesondere in den Bereichen
- Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur
- Sport, Bildung und Gesundheit
- Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
- Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
- Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung
Was kann gefördert werden?
Über eine Projektförderung können zum einen Maßnahmen und Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements mit 5.000 bis zu 50.000 Euro (bei Kooperationsprojekten bis zu 100.000 Euro) bezuschusst werden. Zum anderen können Unterstützungsleistungen (Billigkeitsleistungen) ebenfalls bis 50.000 Euro zur Abmilderung von Notsituationen beantragt werden.
(1) Förderfähige Maßnahmen über die Projektförderung:
- Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen (Antragssumme bis 10.000 Euro; bei Kooperationsveranstaltungen bis 15.000 Euro)
- Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not. (bis 8.400 Euro)
- Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien (bis 10.000 Euro; bei Kooperationsprojekten 15.000 Euro)
- Individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen (bis 2.500 Euro)
- Aus-, Fort- und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte natürliche Personen in allen Altersgruppen. (bis 250 Euro pro TN/Tag bzw. 100 Euro bei Online-Veranstaltungen)
- Zuschüsse zum Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildungen (bis 500 je Lizenz)
- Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation (bis 10.000 Euro)
- Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen (bis 2.500 Euro)
- Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz (bis 840 Euro pro Person, max. 5.000 Euro pro Organisation)
- Modellprojekte, mit denen Formen des Ehrenamtes erprobt und/oder Menschen für das Ehrenamt gewonnen, sie motiviert und bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützt werden sollen (5.000 bis 50.000 Euro, bei Kooperationsprojekten bis 100.000 Euro)
- Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen (bis 2.500 Euro)
- Investitionszuschüsse für eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts (bis 20.000 Euro)
Dabei können verschiedene Förderinhalte wie zum Beispiel "Veranstaltungen" und die "individuelle Würdigung" innerhalb eines Projektes oder Kooperationsprojektes kombiniert werden. Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten (auch als Eigenleistung) zu erbringen.
(2) Was kann in Notsituationen unterstützt werden?
Zur Absicherung von Notsituationen können Unterstützungsmaßnahmen als öffentlich-rechtliche Billigkeitsleistung gewährt werden.
- Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen
- Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine
- Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden
Für das Zuwendungsverfahren (Projektförderung) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig. Für die Unterstützung in Notsituationen ist die Thüringer Staatskanzlei zuständig.
Antragsfristen und Antragstellung
- Projektförderung: 1. Dezember 2025 bis 15. April 2026
- Billigkeitsleistung in Notsitiationen: laufend ohne Antragsfrist
Anträge können nur digital gestellt werden.
Hintergrund: Auf Basis des im Juli 2024 verabschiedeten Thüriger Ehrenamtsgesetzes stellt das Land künftig im Rahmen des Landesprogramms „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Darin ist auch der GEMA-Pauschalvertrag für ehrenamtliche Vereine enthalten, der weiterhin genutzt werden kann. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt der Freistaat Thüringen die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr bis Ende 2027. Ebenso enthalten ist das Programm "Aktiv vor Ort" der Thüringer Ehrenamtsstiftung, für das 2026 wieder Anträge eingereicht werden können.
» Weitere Infos und Antragstellung unter https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung
