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Förderung pandemiegerechte Programmarbeit 2022: Antragsportal geschlossen

Soziokulturelle Zentren und Initiativen konnten seit 15. September Anträge auf pandemiegerechte Programmarbeit im Rahmen von NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur stellen. Das Antragsportal ist ab heute geschlossen, da alle zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben sind.

Heute hat der Bundesverband Soziokultur die Ausschreibung von NEUSTART KULTUR in der Fördermaßnahme "Programm 2" veröffentlicht. Die Antragstellung ist ab dem 15.09.2021 möglich. Im Vorfeld bietet der Bundesverband öffentliche Videokonferenzen zur Antragsberatung an und hilft bei Fragen zur Antragstellung per E-Mail und Telefon weiter.

Bundesgeschäftsführerin Ellen Ahbe erwartet großes Interesse: "Die erneute Ausschreibung bildet voraussichtlich die letzte Möglichkeit für finanzielle Unterstützung der Programmarbeit im Jahr 2022 durch unseren Verband. Ich hoffe, dass diesmal auch kleinere Einrichtungen die Entwicklung neuer, pandemiegerechter Formate und die Anpassung bestehender Angebote über NEUSTART KULTUR fördern lassen. Gerade in überwiegend ehrenamtlich geführten Organisationen erfordern die interne Abstimmung und die Beratung zu förderrechtlichen Bestimmungen seitens unseres Verbandes zeitlichen Vorlauf, den wir diesmal einräumen konnten."

Programm 2 ist die Neuauflage der im vergangenen Jahr vom Bundesverband Soziokultur durchgeführten NEUSTART KULTUR Förderung zur Stärkung kultureller und soziokultureller Programmarbeit unter Pandemiebedingungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür erneut 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind:

  • Kulturzentren
  • soziokulturelle Zentren
  • weitere Einrichtungen und Initiativen mit kulturellem Schwerpunkt und entsprechendem Aktivitätsprofil – auch dezentrale Träger
  • Einzelunternehmer*innen, die eine entsprechende Kultureinrichtung betreiben

Die Förderung der Programmarbeit umfasst einzelne Veranstaltungen sowie kontinuierliche Angebote wie Kurse, Workshops und offene Treffs.

Dabei werden Grundkosten, aktivitätsbezogene Kosten und Personalkosten für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Programmarbeit unter Pandemiebedingungen gefördert. Der Durchführungszeitraum der beantragten Maßnahmen ist vom 1. Januar bis 30. September 2022. Einrichtungen, die bereits eine NEUSTART KULTUR Förderung erhalten haben, können erneut eine Förderung ihrer Programmarbeit beantragen.

Anträge konnten seit 15. September 2021 über das Antragsportal gestellt werden. Das Antragsportal wurde am 7. Oktober geschlossen, da alle verfügbaren Mittel vergeben sind. Die eingegangenen Anträge wurden nach dem "Windhundprinzip" bearbeitet, also in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Termine für öffentliche Videokonferenzen zur Antragsberatung:

  • Freitag, 03.09.2021|10-12 Uhr (Zoom)
  • Dienstag, 07.09.2021|14-16 Uhr (Zoom)
  • Dienstag, 14.09.2021|14-16 Uhr (Zoom)

Beratungstelefon: 030 235 93 05 - 55
Beratung per E-Mail: programm2@neustartkultur.de

» Die Ausschreibung sowie weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR - Programm 2 gibt es unter soziokultur.neustartkultur.de/programm2

» Siehe auch: Übersicht aktueller Corona-Förderprogramme

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