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Förderung kultureller Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine (bis 08.05.)

Das Programm "Sonnenstunden" ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind.

Nach der Flucht vor dem Krieg will "Sonnenstunden" für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine geschützte Räume schaffen. In diesen sollen sie gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte oder Theateraufführungen in Unterkünften für Geflüchtete, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge, Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B.  freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine).

Die Förderung soll diese Einrichtungen und Organisationen in die Lage versetzen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Im vorgegebenen Förderrahmen sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen.

Was wird gefördert und wie hoch?

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro. Die Mindestfördersumme sollte nicht weniger als 1.000 Euro betragen. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten (z. B. Honorare [auch für Übersetzer:innen-Leistungen], Arbeitsmaterial, Eintrittsgeld) eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen) für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Die Förderung der Kulturstiftung der Länder erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Jeder Antragstellende darf nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Eigenanteil (auch durch Eigenleistungen zu erbringen) an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung.

Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?

Antragsschluss für die einzureichenden Anträge ist der 8. Mai 2022. Es gilt das Sendedatum der E-Mail mit den Antragsunterlagen an die Kulturstiftung der Länder (sonnenstunden@kulturstiftung.de). Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

» Weitere Informationen unter: www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine

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