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Förderprogramm LOKAL für Kulturorte in kleineren Städten geht in zweite Runde (31.03.2026)

Das Modellprogramm "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement" der Kulturstiftung des Bundes geht in die zweite Runde. Ziel ist der Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Klein- und Mittelstädten. Ab 9. Dezember finden mehrere digitale Antragsberatungen und Antagswerkstätten statt. Anträge können dann bis 31. März 2026 gestellt werden.

Kulturorte sind in Zeiten der Polarisierung wichtige Begegnungsorte für demokratische Gemeinschaftsbildung. Wenn Menschen und Meinungen zusehends auseinanderdriften, braucht es umso dringender diese Orte, an denen man zusammenkommt, an denen Gespräche entstehen und im besten Falle Differenzen überbrückt werden können. Mit "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement" wollen die Kulturstiftung des Bundes, die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie die European Cultural Foundation (ECF) Kulturorte in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern stärken: Dort sollen neue Partnerschaften entstehen und partizipative Kunstprojekte initiiert werden.

Das Programm richtet sich speziell an Kultureinrichtungen – Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken – die im Hinblick auf lokal verschärfte politische Polarisierungsprozesse herausgefordert sind oder unter besonderem Druck stehen. Sie können sich neue Verbündete suchen, wie etwa lokale mittelständische Unternehmen, Sportvereine oder Pflegeheime, um gemeinsam partizipativ-künstlerische Projekte zu entwickeln. In diesen arbeiten Künstlerinnen und Künstler gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu Themen aus ihrem direkten Umfeld, wodurch neue, starke Netzwerke entstehen können.

Was und wie hoch wird gefördert?

Die Fördersumme beträgt 240.000 Euro für die vierjährige Programmlaufzeit. Gefördert werden Kosten für eine Projektleitung, die den Auf- und Ausbau der Partnerschaften und die partizipativ-künstlerischen Projekte steuert, sowie alle Kosten (Personal- und Sachkosten) für die partizipativ-künstlerischen Projektvorhaben. Zuwendungsfähig sind darüber hinaus projektbezogene Aufwendungen für Begegnungsformate, Vermittlung sowie Maßnahmen zur Gewinnung von Publikum. Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent der Fördersumme können in Form von unbaren Eigenleistungen erbracht werden.

Antragstellung

Anträge können bis zum 31. März 2026 gestellt werden. Für alle Antragstellenden – insbesondere für die, die noch nie einen Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt haben – werden in den nächsten Monaten digitale Antragsberatungen sowie Antragswerkstätten angeboten.

Digitale Antragsberatungen (keine Anmeldung nötig):

  • 9. Dezember 2025, 13 Uhr
  • 29. Januar 2026, 9 Uhr
  • 20. Februar 2026, 9 Uhr
  • 11. März 2026, 10 Uhr

Antragswerkstätten (Anmeldung bis 2. Januar 2026):

  • 13. Januar 2026: Ahlen, Schuhfabrik e.V. , 10–16 Uhr
  • 22. Januar 2026: Friedberg, Theater Altes Hallenbad, 10–16 Uhr
  • 3. Februar 2026: Coburg, JuKuz Cosmos, 10–16 Uhr
  • 24. Februar 2026: Stendal, Theater der Altmark, 10–16 Uhr

Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury.

LOKAL umfasst neben dem antragsoffenen Fonds mit einem Umfang von insgesamt 7,5 Millionen Euro auch begleitende Module, in denen bis 2031 Akademien, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival ausgerichtet werden.

» Weitere Informationen, Fördergrundsätze und Antragstellung

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