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Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN geht in die zweite Runde (bis 24.09.)

Das Förderprogramm "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen" unterstützt Kultureinrichtungen und kulturelle Träger beim Aufbau eines digital gestützten Austauschs mit ihrem Publikum mit bis zu 50.000 Euro. Anträge können ab sofort bis zum 24. September gestellt werden.

Das Förderprogramm "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen" baut auf den Ergebnissen und Erfahrungen des Vorgänger-Programms "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen" auf. Es schafft über die Anregung der Kulturproduktion hinaus Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in den geförderten Einrichtungen, fördert den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau durch den Einsatz von Transformationsagent*innen und unterstützt den Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene, damit diese bei der Umsetzung der Transformationsprozesse voneinander lernen und ggf. Infrastrukturen sowie Ressourcen gemeinsam nutzen können.

Wer ist antragsberechtigt?

  • öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind
  • kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG
  • gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles)

Da sich das Programm insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Fördermöglichkeiten in den Modulen bzw. Modulclustern "Kooperation" (K), "Qualifikation" (Q) und "Produktion" (P) an. Hierbei handelt es sich um "Fördermodule", durch die eine finanzielle Förderung gewährt wird.

  • Modul Kooperation (K): Aufbau von institutionellen Kooperationen im Bereich der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation zwischen mindestens zwei geförderten Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene.
  • Modulcluster "Qualifikation" (Q):
    • Q1: Zeitlich befristete Aufenthalte (mindestens 3 Monate) von Tranformationsagent*innen an einem Kooperationsverbund von mindestens zwei geförderten Einrichtungen
    • Q2: Qualifizierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion (z. B. Content-Planung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung) und der digitalen Transformation für Mitarbeiter*innen der geförderten Einrichtungen
  • Modulcluster "Produktion" (P)
    • P1: Erwerb einer leistungsstarken, gut zu handhabenden und bedarfsgerecht zusammengestellten Technikausstattung für die Content-Produktion in digitalen Audio- und Videoformaten
    • P2: Beauftragung externer Dienstleistungen – z. B. in den Bereichen Contentplanung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung – bei der digitalen Content-Produktion oder bei der Entwicklung bzw. Erweiterung von digital unterstützten Kulturvermittlungskonzepten

Hinzu kommen "Transfermodule", durch die in erster Linie Wissen und Kompetenzen geteilt, ausgetauscht und verbreitet werden und mit denen keine finanzielle Förderung verbunden ist (z.B. Beratungs- und Schulungsangebote oder kostenfrei nutzbare Anwendungen der digitalen Content-Produktion).

Eine Kombination der verschiedenen Module ist zu empfehlen bzw. ist teilweise gefordert. Näheres dazu auf der Projektwebseite.

Förderhöhe und Antragstellung

Gefördert werden Maßnahmen in den Fördermodulen Q2, P1, P2, K mit einem Fördervolumen von insgesamt mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Maßnahme und Einrichtung oder Projektträger. Antragstellende Einrichtungen und Projektträger müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen. 

Institutionelle Verbünde von mehreren (mindestens zwei) Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene können zusätzlich dazu Mittel (bis maximal 25.000 Euro) im Fördermodul Q1 für den Einsatz einer/eines Transformationsagent*in beantragen.

Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 24. September 2021 möglich.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

» Ausführliche Ausschreibung und Antragstellung unter www.kulturgemeinschaften.de

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