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Förderprogramm "Engagiertes Land" erneut ausgeschrieben (bis 17.01.2024)

Das Programm "Engagiertes Land" der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt richtet sich an Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für Engagement und Beteiligung vor Ort verbessern wollen. Es können bis zu 35.000 Euro für einen Zeitraum von 18 Monaten beantragt werden.

Ob Heimatverein oder Klimaschutz-Initiative, kommunale Verwaltung oder ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Kneipe oder lokaler Handwerksbetrieb: Wenn verschiedene Organisationen zusammenarbeiten, entstehen gemeinsame Ideen und werden Kräfte für deren Umsetzung gebündelt. Gerade in strukturschwachen ländlichen Räumen braucht es eine starke Engagementkultur mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern.

Über das Programm "Engagiertes Land" werden lokale Netzwerke und deren Projekte in strukturschwachen ländlichen Dörfern, Kleinstädten oder Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert.

Bewerben können sich als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine), aber auch eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft oder weitere juristische Person des öffentlichen Rechts.

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Interessenbekundungen können im Zeitraum 15.11.2023 bis 17.01.2024 eingereicht werden. Die Interessenbekundung muss von mindestens drei Organisationen getragen werden. Eine Auswahlkommission wählt aus den eingereichten Interessenbekundungen bis zu 30 Netzwerke aus, die im März 2024 zur Antragstellung aufgefordert werden.

Die teilnehmenden Netzwerke können im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35.000 Euro für den gesamten Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2025 beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

» Ausführliche Infos zum Programm "Engagiertes Land"

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