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Fördermittel für das Bauhaus-Jubiläum 2019 (bis 31.07.2018)

Im Jahr 2019 begeht der Freistaat Thüringen gemeinsam mit Partnern in aller Welt den 100. Gründungstag des Bauhauses. Die frühen Jahre der weltberühmten Architektur- und Kunstschule, die ihren Sitz in Weimar hatte, sind vor allem durch ihren experimentellen Charakter geprägt. So bunt und vielfältig wie die Anfangsjahre soll sich auch das Thüringer Jubiläumsprogramm präsentieren. Zahlreiche Akteure machen die vielfältigen Facetten des Lebens und Wirkens am Bauhaus erlebbar.

Für die Förderung von Projekten im kulturellen Bereich vergibt die Thüringer Staatskanzlei Zuwendungen. Die eingehenden Anträge werden von einem Fachbeirat bewertet, der die Förderentscheidungen begleitet. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits über 100 Anträge bearbeitet und 69 Projekte zur Förderung empfohlen. Es sind für den Zeitraum von 2015 bis 2019 bereits rund 4,5 Millionen Euro aus dem Kulturetat der Thüringer Staatskanzlei für Projekte bewilligt worden, darunter auch über 500.000 Euro aus Mitteln zur Förderung der Breitenkultur für kulturelle Bildungsprojekte.

Um weitere Beiträge für das Jubiläumsprogramm 2019 zu ermöglichen, wird den Akteuren im Freistaat die zusätzliche Möglichkeit gegeben, bis zum 31. Juli 2018 (Posteingang) Projektanträge für das Jahr 2019 einzureichen und sich damit für extra bereitgestellte Fördermittel zu bewerben. Danach endet die Antragsfrist für Projektförderungen regulär am 31.10. des Vorjahres.

» Weitere Informationen zur formalen Antragstellung

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