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Förderaktion: Maßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Mit der Förderaktion #1BarriereWeniger unterstützt die Aktion Mensch Initiativen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum mit bis zu 5.000 Euro.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die gemeinsam mit einem Partner aus der Privatwirtschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Institution eine Vorhaben zu mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum umsetzen möchten. Durch den geförderten Abbau von Barrieren sollen Hindernisse beseitigt werden, die Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendliche, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in ihrer Bewegungsfreiheit und Teilhabemöglichkeit einschränken. Die Auswahl des Kooperationspartners und welche Barrieren abgebaut werden, obliegt dem Projekt-Partner. Die Mitwirkung der Zielgruppe ist ausdrücklich erwünscht.
Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Bauliche Barrierefreiheit (z. B. Anbringen von Rampen, zusätzliche Beschriftung in Brailleschrift)
- Technische Barrierefreiheit (z.B. Indoor-Farbkonzepte)
- Digitale Barrierefreiheit (z.B. barrierefrei gestalteter Online-Shop, Dokumente in „leichter Sprache“)
- Barrierefreie Veranstaltungen (z.B. Gebärdendolmetscher für Stadtfest, Führungen für sehbehinderte Menschen)
Förderfähig sind Kosten, die unmittelbar durch die Beseitigung der Barriere(n) ausgelöst werden:
- Honorarkosten (zum Beispiel Dienstleister, Handwerker, Gebärdensprachdolmetscher und so weiter)
- Sach- und Investitionskosten (unter anderem auch Kosten für die öffentlichkeitswirksame Begleitung der Barrierenbeseitigung, wie zum Beispiel die Kosten für PR-Arbeit, die Erstellung und den Druck von Flyern oder eine Veranstaltung, die den Wegfall der Barriere aufzeigt)
Es können bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Anträge können bis 31.12.2024 gestellt werden. Nach Bewilligung des Zuschusses muss die Maßnahme innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.
Weiteres Förderprogramm "Barrierefreiheit für alle"
Die Aktion Mensch hat mit dem Programm "Barrierefreiheit für alle" weitere Fördermöglichkeiten in diesem Bereich ausgeschrieben:
- Mikroförderung für Barrierefreiheit (max. Zuschuss: 5.000 Euro)
- Investitionsförderung für Barrierefreiheit (max. Zuschuss: 300.000 Euro)
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