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Thüringer Ehrenamtsförderung (15.08. - 15.10.2026)
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms zur Stärkung des Ehrenamts können ab 15.08. Vereine und Initiativen wieder Anträge für das laufende Jahr stellen. Es können Maßnahmen und Projekte zur Förderung ehrenamtlichen Engagements mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden. Daneben können weiterhin laufend auch Unterstützungsleistungen zur Abmilderung von Notsituationen von ehrenamtlich arbeitenden Vereinen beantragt werden.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen oder juristische Personen (Vereine etc.), die unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement leisten, insbesondere in den Bereichen
- Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur
- Sport, Bildung und Gesundheit
- Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
- Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
- Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung
Was kann gefördert werden?
(1) Förderfähige Maßnahmen über die Projektförderung:
- Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen (Antragssumme bis 10.000 Euro; bei Kooperationsveranstaltungen bis 15.000 Euro)
- Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not. (bis 8.400 Euro)
- Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien (bis 10.000 Euro; bei Kooperationsprojekten 15.000 Euro)
- Individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen (bis 2.500 Euro)
- Aus-, Fort- und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte natürliche Personen in allen Altersgruppen. (bis 250 Euro pro TN/Tag bzw. 100 Euro bei Online-Veranstaltungen)
- Zuschüsse zum Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildungen (bis 500 je Lizenz)
- Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation (bis 10.000 Euro)
- Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen (bis 2.500 Euro)
- Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz (bis 840 Euro pro Person, max. 5.000 Euro pro Organisation)
- Modellprojekte, mit denen Formen des Ehrenamtes erprobt und/oder Menschen für das Ehrenamt gewonnen, sie motiviert und bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützt werden sollen (5.000 bis 50.000 Euro, bei Kooperationsprojekten bis 100.000 Euro)
- Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen (bis 2.500 Euro)
- Investitionszuschüsse für eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts (bis 20.000 Euro)
Für diese Maßnahmen können Anträge auf 5.000 bis zu 50.000 Euro (bei Kooperationsprojekten bis zu 100.000 Euro) gestellt werden.
Dabei können verschiedene Förderinhalte wie zum Beispiel "Veranstaltungen" und die "individuelle Würdigung" innerhalb eines Projektes oder Kooperationsprojektes kombiniert werden. Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten (auch als Eigenleistung) zu erbringen.
(2) Billigkeitsleistungen in Notsituationen
Zur Absicherung von Notsituationen können Unterstützungsmaßnahmen als öffentlich-rechtliche Billigkeitsleistung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden, z.B. für
- Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen
- Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine
- Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden
Für das Zuwendungsverfahren (Projektförderung) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig. Für die Unterstützung in Notsituationen (Billigkeitsleistung) ist die Thüringer Staatskanzlei zuständig.
Antragsfristen und Antragstellung
- Projektförderung: 15.08. - 15.10.2026
- Billigkeitsleistung in Notsitiationen: laufend ohne Antragsfrist
Anträge können nur digital gestellt werden.
Hintergrund: Auf Basis des im Juli 2024 verabschiedeten Thüriger Ehrenamtsgesetzes stellt das Land künftig im Rahmen des Landesprogramms "Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen" jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Hinweis: Für kleinere Projekte und Maßnahmen können Anträge auf bis zu 5.000 Euro beim Programm "Aktiv vor Ort" der Thüringer Ehrenamtsstiftung eingereicht werden.
» Weitere Infos und Antragstellung unter https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung
