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Ehrenamtsförderprogramm "Aktiv vor Ort" aufgestockt (bis 31.10.2022)

Das Förderprogramm "Aktiv vor Ort" der Thüringer Ehrenamtsstiftung wird noch einmal um 500.000 Euro aufgestockt. Das Programm unterstützt ländlich geprägte Vereine und Initiativen im Freistaat, etwa bei der Übernahme laufender Kosten, bei der Umsetzung von Weiterbildungen oder bei der Digitalisierung des Vereinsalltags mit bis zu 5.000 Euro.

Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine ländlich geprägte Organisationen mit Sitz in Thüringen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner. Anträge von Landesverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden. Im Fokus der Förderung stehen besonders folgende exemplarische Engagement-Bereiche:

  • Heimatmuseen und -vereine, Heimatforschung
  • Kirmes- und Karnevalsvereine
  • Brauchtum, Mundart, Literatur
  • Orts-, Regionalgeschichte
  • Natur und Naturschutz, Landschafts- und Umweltschutz
  • Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
  • Denkmalschutz, Dorferneuerung
  • Kunst und Architektur
  • Musik, Volkstanz, Tracht
  • Sportvereine vornehmlich im ländlichen Raum

Die Förderung beträgt maximal 5.000 Euro pro antragstellender Organisation. Im Programm stehen insgesamt 560.000 Euro bereit.

Was wird gefördert?

Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement entsprechend der Förderzwecken gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Hierzu zählen folgende exemplarisch benannte Kosten:

  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
  • Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
  • Honorare mit einem maximalen Honorarsatz pro Person und Tag von je 300,- Euro brutto
  • Maßnahmen zur Digitalisierung der Vereinsarbeit
  • Anteilige Kosten für Miete, Pacht, Strom, Nebenkosten (Hinweis: Beantragte Energiekosten für 2022 können nur anteilig bis zu 1.000 Euro bewilligt werden)
  • Internet- und Telefongebühren, GEMA
  • Kosten für Pflichtversicherungen
  • Verbrauchsmaterialien wie Büromaterial, Portokosten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von unter 1.000 Euro netto gefördert.

Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative ab sofort bis zum 31.10.2022 gestellt werden.

» Weitere infos und Antragstellung unter: www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort

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