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Corona-Überbrückungshilfen zunächst bis Jahresende 2020 verlängert

Die Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbständige werden zunächst bis Jahresende verlängert. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 können ab sofort Anträge gestellt werden. Soloselbständige in Thüringen können zusätzlich einen monatlichen Zuschuss für Lebenshaltungskosten von 1.180 Euro beantragen.

Bis 31. Dezember 2020 können Unternehmen und Soloselbständige bei erheblichem Umsatzrückgang im Vergelich zum Vorjahr Überbrückungshilfe des Bundes für die Monate September bis Dezember 2020 (Überbrückungshilfe II) beantragen. Förderfähig sind fortlaufende Fixkosten, wie Mieten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Betriebskosten oder Versicherungen.

Zuschuss Lebenshaltungskosten Soloselbständige: Thüringen hat auch in der Phase II die Überbrückungshilfe des Bundes ergänzt: Hier können Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen zum Bundesprogramm erfüllen, zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich im Geltungszeitraum September bis Dezember 2020 beantragen. Der Zuschuss wird unabhängig von einem etwaigen Umsatzrückgang gewährt und muss ebenso von einem Steuerberater, Wirtschaftprüfer o.ä. über das Antragsportal des Bundes beantragt werden. Antragsteller*innen dürfen jedoch parallel keine Leistungen der Grundsicherung (ALG II) erhalten.

Die Überbrückungshilfe II muss von einem Steuerberater, Wirtschaftprüfer o.ä. über das Antragsportal des Bundes beantragt werden. Die Bearbeitung läuft in Thüringen über die Thüringer Aufbaubank.

Bundeswirtschaftsminister Altmeier hat darüber hinaus eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum 30.06.2021 angekündigt.

» Informationen zur Überbrückungshilfe II

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