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Corona-Sonderfonds der Thüringer Ehrenamtsstiftung für Vereine in Not (bis 01.12.)

Eingetragene Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen Thüringens, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind, können über den Fonds bis zu 4.000 Euro beantragen.

Der Fonds soll die Angebotsstrukturen bei gemeinnützig und ehrenamtlich tätigen Vereinen in Thüringen sichern. Dafür stehen der Thüringer Ehrenamtsstiftung 500.000 Euro aus dem Sondervermögen des Freistaates Thüringen zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Soziales, Umwelt- und Tierschutz, Denkmalschutz, Sport, Traditions-, Kultur- und  Heimatpflege, Geflüchteten- und Integrationshilfe, Nachbarschaftshilfe sowie Katastrophenschutz. Sie müssen ihren Sitz in Thüringen haben, nicht über hauptamtliches Personal verfügen, keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen und nicht über Rücklagen verfügen, um den finanziellen Engpass zu überbrücken.

Gegenstand der Förderung:

Der Sonderfonds für Vereine in Not zielt auf die Beseitigung einer Existenzbedrohung in Folge finanzieller Engpässe ab. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist dagegen nicht vorgesehen und damit auch nicht förderfähig. Ein Zahlungsengpass liegt erst dann vor, wenn Vereine Verbindlichkeiten zu befriedigen haben, für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Anträge, die sich auf Zahlungsengpässe beziehen, die vor dem Ausbruch der Pandemie am 28. März 2020 entstanden sind, sind ebenfalls nicht förderfähig. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 4.000,- Euro je Antragsteller. Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Förderfähige, unabdingbare Kosten sind:

  • Anteilige Kosten für Miete und Pacht, Strom, Nebenkosten
  • Internet- und Telefongebühren
  • Versicherung
  • Verbrauchsmaterial, z.B. Büromaterial, Portokosten
  • Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen
  • Maßnahmen zur digitalen Mitgliederverwaltung, z.B. Lizenzen für Vereinssoftware
  • Kosten für Instandhaltungen (bis 800,- Euro brutto)
  • Stornokosten für Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Gegenzurechnende Einnahmen:

  • Einnahmen aus Eintritten, Veranstaltungen und Verkäufen
  • Spenden
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Gewinne und Preisgelder
  • Fördermittel aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten, Stadt- oder Gemeindeverwaltung und weiterer Fördermittelgeber
  • Mitgliedsbeiträge

Antragsverfahren:

Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt per Online-Formular.

» Weitere Informationen auf der Webseite der Thüringer Ehrenamtsstiftung

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