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Corona-Krise: Ad-hoc-Programm für Einrichtungen der Soziokultur und Kulturarbeit

Mit "Inter-Aktion" legt der Fonds Soziokultur aufgrund der aktuellen Corona-Krise ein Ad-hoc-Förderprogramm im Gesamtvolumen von 250.000 € auf. Es zielt auf die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besonders unter den notwendigen Einschränkungen leiden.

Der Fonds Soziokultur e.V. stellt sich der Corona-Krise mit einem Adhoc-Programm. "Inter-Aktion" will insbesondere Orte der Kultur- und Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ansprechen, die Konzepte und Prototypen von Angeboten in besonderen Zeiten entwickeln und testen möchten. Gerade diese Einrichtungen stecken wegen der Corona-Krise in großen Schwierigkeiten.

Wie können Programme, Workshops, Kunst-Aktionen und Fortbildungen der Einrichtungen aussehen, die die gegenwärtige Arbeit "auf Abstand" qualifizieren? Wie können wir unsere Mitarbeit*innen fortbilden oder Teilnehmende einbinden, um auf digitalen Plattformen oder auf ungewöhnlichen analogen Wegen soziokulturelle Akteur*innen zu sein? Welche Möglichkeiten der Interaktion und der soziokulturellen Beteiligung gibt es ohne persönlichen Austausch? Welche Wege des Storytellings und des Sammelns von Geschichten gibt es noch?

Das Ad-hoc-Programm des Fonds will die Einrichtung grundsätzlich in ihrer konzeptionellen Entwicklung unterstützen: So entstehen neue Formate nicht nur im Netz, sondern auch ganz analog zum Beispiel durch den Projekt-Briefkasten in der Nachbarschaft. Selbstverständlich müssen die Regeln des kontaktfreien Umgangs eingehalten werden, solange sie offiziell bestehen.

"Inter-Aktion" spricht Einrichtungen an, die solche Fragen projektmäßig untersuchen, konzeptionell entwickeln und beispielhaft testen möchten. Der Fonds Soziokultur e.V. stellt dafür in einem beschleunigten Antragsverfahren 250.000 € zur Verfügung.

Wer wird gefördert:

  • gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft

Was wird gefördert:

  • alle notwendigen Projektausgaben (insbesondere Honorar- und Projektpersonalkosten, Sachkosten, Mietkosten, Technik, technischer Projektbedarf bis 800,- € (netto), Materialbedarf, Druckkosten etc.)
  • Investitionen sind nicht förderfähig

Wie wird gefördert:

  • per Antragsvordruck (PDF)
  • maximale Fördersumme: 5.000,00 €
  • 100%-Förderung möglich

Wann wird gefördert?

  • Antragseinreichungen ab sofort
  • Antragsschluss 02.05.2020
  • Projektbeginn frühestens ab 11.05.2020

» Weitere Informationen und den Antragsvordruck

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