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Bundesregierung plant Corona-Infrastrukturpaket NEUSTART KULTUR

Bundesregierung plant Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR in Höhe von einer Milliarde Euro. Die Mittel sind vorgesehen zur Stärkung der Kulturinfrastruktur, für Nothilfen und Mehrbedarfe von Kultureinrichtungen und kulturellen Projekten.

Am 3. März hat die Bundesregierung ihr Maßnahmepaket "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" vorgestellt. Darin ist auch das Programm NEUSTART KULTUR zur Stärkung der Kulturinfrastruktur enthalten. Hierfür ist ein Finanzbedarf von einer Milliarde Euro eingeplant.

Das Programm gliedert sich im Wesentlichen in vier Teile:

  1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft
    Mit diesem Baustein, der mit bis zu 250 Millionen Euro finanziert wird, geht es darum, Kultureinrichtungen fit zu machen für die Wiedereröffnung. Unabhängig davon, ob es sich um Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser handelt: Sie alle müssen Hygienekonzepte und Abstandsregeln umsetzen. Dazu zählen Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung. Die Gelder kommen vor allem Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

  2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
    Im Zentrum von NEUSTART KULTUR stehen die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Ihnen sind die Einnahmen weggebrochen, sie müssen aber dennoch Personal bezahlen, um an neuen Programmen zu arbeiten. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können. Außerdem soll das die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Insgesamt stehen für diesen größten Baustein des Programms bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung.

    Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:
  • Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler, gibt die BKM 150 Millionen Euro.
  • Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.
  • Dem Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro geholfen. Daraus werden vor allem Kinos unterstützt und Mehrbedarfe bei Filmproduktion und Verleih finanziert.
  • Für weitere Bereiche wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene sind 30 Millionen Euro vorgesehen.
  1. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
    Dafür werden bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt.

  2. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte
    Um bei diesen Einrichtungen coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, werden bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten wird der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung leisten.

Neben dieser direkten Förderung des Kulturbereiches kommen dem Kultur- und Medienbereich weitere geplante Vorhaben zugute. Dazu zählen unter anderem:

  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes für sechs Monate von 19% auf 16%. Im Kulturbereich gilt auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, beispielsweise für Bücher, der den Planungen zufolge von 7% auf 5% gesenkt werden soll
  • die Ermöglichung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021, der unmittelbar bei der Steuererklärung 2019/2020 finanzwirksam nutzbar gemacht werden soll, dies ist gerade auch für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft wichtig
  • ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro, hier werden als Beispiele aus dem Kulturbereich namentlich aufgeführt Clubs, Träger von Jugendeinrichtungen, Unternehmen der Veranstaltungslogistik
  • die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 30.09.2020
  • ein Programm zur Stabilisierung gemeinnütziger Einrichtungen, hier werden u.a. Einrichtungen der Jugendbildung namentlich genannt
  • Ausbau der Digitalisierung, dazu zählt auch der Breitbandausbau, der für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen und gemeinnützige Kulturinstitutionen im ländlichen Raum vordringlich ist

» Weitere Informationen zum Programm NEUSTART KULTUR

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