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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (ab 15.06.)

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll die Wiederaufnahme des Kulturbetriebes nach den pandemiebedingten Schließungen erleichtern. Er besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen ab 1. Juli 2021 und einer Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen ab 1. August. Eine Anmeldung und Registrierung der Veranstaltungen ist ab 15. Juni möglich.

Der Fonds wird gemeinsam von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz (BMF) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB (BKM) verantwortet. Die Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro werden der BKM zur Bewirtschaftung zugewiesen.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Bausteinen:

  1. Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 1. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.

  2. Daneben stellt der Sonderfonds ab 1. September 2021 eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.

Der Sonderfonds richtet sich an Kulturveranstalter aller Rechtsformen sowie an öffentliche Kultureinrichtungen.

Unterstützt werden Veranstalter folgender Kulturveranstaltungen: Theater, Musical, Tanz, Puppen-, Figuren- und Objekttheater, Varité, künstlerischer Zirkus ohne Tierdarbietungen, Kleinkunst, Konzerte einschließlich Live-Musik mit kuratiertem Musikprogramm, Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, Ausstellungen (Bildende Kunst, natur- und kulturhistorische Ausstellungen, Ausstellungen der Erinnerungskultur), Lesungen, Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen.

Die Voraussetzungen sind:

  • erstens, dass für die Veranstaltung Eintrittsgeld erhoben wird,
  • zweitens, dass coronabedingt weniger Tickets verkauft werden können als der Raum an Kapazität bietet.

Ab 15. Juni können sich Kulturveranstalter auf dem Antragsportal www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de anmelden und ihre Veranstaltungen registrieren. Die eigentliche Antragstellung erfolgt dann nach der Veranstaltung.

 Ab sofort ist auch eine Service-Hotline für Rückfragen unter 0800 6648430 geschaltet.

» Weitere Informationen: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de sowie Pressemitteilung der Bundesregierung vom 26. Mai

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