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Bundesförderung für Gemeinschaftsprojekte in ländlichen Räumen (bis 20.11.2023)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit dem Modellprojekt "Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume" innovative Projekte, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen, mit bis zu 200.000 Euro. Bis zum 20.11.2023 kann eine Projektskizze eingereicht werden.

(Dorf)Gemeinschaften in ländlichen Räumen geraten u.a. durch die Folgen des demografischen Wandels, sich verändernde Familien- und Arbeitsstrukturen und die Ausdünnung von Infrastrukturen und Versorgungsangeboten verstärkt unter Druck. Dies führt dazu, dass sich Menschen immer weniger begegnen und das soziale Zusammenleben in ländlichen Orten leidet. Daher gilt es, Bürgerinnen und Bürger ländlicher Städte und Gemeinden in die Lösung dieser Fragen einzubeziehen, um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz ländlicher Regionen zu stärken. Die Projekte sollen den sozialen Zusammenhalt und die Gemeinschaft auch im Sinne von Eigenverantwortung und Eigeninitiative fördern.

Gefördert werden modellhafte und innovative Projekte, die sich einem der folgenden thematischen Schwerpunkte widmen:

  • Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte / Treffpunkte
  • Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
  • Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
  • Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen, Gemeinden, Städte, Landkreise). Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.

Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten.

Es sind nur Anträge für solche Vorhaben zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten, etc.) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise) zulässig, sofern sie in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Bewerbungen von Vorhaben aus strukturschwachen Kommunen sind ausdrücklich erwünscht.

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Interessierte können bis zum 20.11.2023 ihre Projektskizze beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) per E-Mail (soziale-dorfentwicklung@ble.de) einreichen. Für die Fristwahrung gilt das Eingangsdatum der E-Mail.

» Weitere Programminformationen auf der Webseite der BLE

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