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Bund und Länder beschließen weitreichende Lockerungen

Bis zum 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Darauf einigten sich der Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder am 16. Februar. In Thüringen werden die Lockerungen teilweise schon früher greifen. So können hier schon ab 25. Februar Clubs und Diskotheken wieder öffnen und ab 1. März Großveranstaltungen mit höherer Publikumsauslastung stattfinden.

Hierfür haben Bund und Länder einen 3-Stufen-Plan beschlossen. Da in Thüringen am 24. Februar die sog. emidemische Notlage ausläuft und ab 1. März eine neue Corona-Verordnung gelten wird, werden einige Maßnahmen des 3-Stufen-Plans in Thüringen schon früher gelten.

1. Schritt (ab 18. Februar):

  • Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene werden wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich sein. Für nicht Geimpfte bleiben bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen (eigener Haushalt plus max. zwei Personen eines weiteren Haushaltes).
  • Einzelhandel: Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Es müssen jedoch weiter mindestens medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.

2. Schritt (ab 4. März, in Thüringen früher):

  • Gastronomie: Der Zugang zur Gastronomie wird für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch für Übernachtungsangebote gilt die 3G-Regelung. (in Thüringen ab 1. März)

  • Diskotheken und Clubs ("Tanzlustbarkeiten") werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G Plus) geöffnet. (in Thüringen ab 25. Februar)

  • Bars werden unter 3G geöffnet (in Thüringen ab 25. Februar)

  • Volks- und Dorffeste (z.B. Kirmes, Wein- oder Schützenfeste), Festivals und vergleichbare Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden (in Thüringen ab 25. Februar)

  • Veranstaltungen (inklusive Sport): Für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern soll 3G gelten. Wenn es mehr Besucher werden, soll 2G plus gelten. Bei Veranstaltungen outdoor ab 500 Personen gilt 2G, darunter ist gar keine G-Regel mehr vorgesehen. Allerdings sollen die Besucher bei einer Teilnehmerzahl bis zu 500 eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. (in Thüringen ab 1. März)

    • Veranstaltungen indoor: max. Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität (max. 6.000 Personen) (in Thüringen ab 1. März)
    • Veranstaltungen outdoor: max. Auslastung von 75 Prozent (max. 25.000 Personen) (in Thüringen ab 1. März)

3. Schritt (ab 20. März):

  • alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Das heißt, auch kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, Konzerthäuser und Kinos, können ab dem 20. März grundsätzlich auf Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten.

  • Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen wird entfallen.

Allerdings bedürfe es über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen
  • das Abstandsgebot
  • allgemeine Hygienevorgaben
  • die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus

» Presseinformation des Thüringer Gesudheitsministeriums zu den Öffnungsschritten vom 22. Februar 2022

» Kommende Öffnungsschritte in Thüringen: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

» Mehr Informationen zu den Öffnungsschritten: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-oeffnungsschritte-2005760

» Zusammenstellung: Coronavirus: Informationen für Kulturschaffende in Thüringen

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