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Bund fördert Kulturenrichtungen, die kulturelle Teilhabe stärken (bis 21.08.)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe und Vermittlung stärken. Das Programm richtet sich zum Beispiel an Museen, Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten, aber auch an Verbände und Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen erreicht werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "Wir alle spüren in diesen Tagen, wie wichtig die Kultur für Teilhabe und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist. Gerade in Krisenzeiten brauchen wir die identitätsstiftende und integrative Kraft der Kultur. Kultur fragt nicht nach Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit 'Kultur für alle' kein Schlagwort bleibt, fördern wir kreative, strukturbildende und nachhaltige Projekte der Bildung und Vermittlung. Zusammenhalt in Vielfalt gelingt, wenn Kultureinrichtungen sich öffnen und Menschen in ihrer jeweils eigenen Lebenswelt abholen - in urbanen wie in ländlichen Gebieten und unabhängig von Bildung, Einkommen oder Herkunft."

Zukunftsfähige Projekte mit Startdatum 2021 erhalten die Förderung von insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Ausschreibung endet am 21. August 2020.

Das Programm fördert insbesondere innovative Impulse. Daneben ist kulturelle Vermittlung auch Teil der Regelförderung bundesgeförderter Einrichtungen. Mit mehr Vielfalt im Personal, Programm und Publikum sowie durch eine aktive Bildungsarbeit stärkt die BKM die Strahlkraft der Kultureinrichtungen nachhaltig.

» weitergehende Informationen auf der BKM-Webseite

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