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GEMA: Gutschriften für Lockdown-Zeiten für 2020 nur noch bis 14. April möglich

Gutschriften bzw. Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 können bei der GEMA nur noch bis einschließlich 14. April beantragt werden.

Nach diesem Termin entfällt die Möglichkeit, Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik (Monats-, Quartals- und Jahresverträge) für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten. Der Antrag muss über die GEMA-Webseite gestellt und dort müssen unter "Meine Corona-Schließungszeiten" die entsprechenden Tage angegeben werden.

Auch für das Jahr 2021 erteilt die GEMA für behördlich angeordnete Schließzeiten (Zeitraum ab 1. Januar 2021) auf Antrag Gutschriften.

» Informationen der GEMA zum Umgang mit Lizenzverträgen bei behördlichen Schließungen

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