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Bibliotheken, Museen und Galerien können in Thüringen unter Auflagen wieder öffnen

Nach der Videoschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020 hat die Thüringer Landesregierung u.a. folgende Schlussfolgerungen für den Kulturbereich getroffen:

  • Die in Thüringen erlassenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung in der Zweiten Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 7. April bleiben bis auf weiteres bestehen.

  • Großveranstaltungen werden bis 31. August 2020 untersagt.

  • Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden in Thüringen Bibliotheken und Archive zur Öffnung zugelassen und ab dem 27. April 2020 folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet:
    • Zoologische und Botanische Gärten
    • Freilichtmuseen
    • Galerien, Museen und Ausstellungshallen, zusätzlich mit der dringenden Empfehlung der Nutzung des von Mund-Nasen-Schutzes.

  • Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass diese Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden.

Alle anderen Kultureinrichtungen, wie soziokulturelle Zentren, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser oder Jugendhäuser bleiben unabhängig von Trägerschaft und Eigentumsverhältnissen bis auf weiteres geschlossen. Darüber hinaus sind Veranstaltungen und Versammlungen bis auf wenige Ausnahmen verboten.

» Zur Information der Thüringer Landesregierung

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