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Bundestagsbeschluss: Clubs sind Kulturstätten

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai einen fraktionsübergreifend erarbeiteten und getragenen Entschließungsantrag beschlossen, nachdem zukünftig Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke und nicht mehr als "Vergnügungsstätte" definiert werden. Damit könnten u.a. flexiblere Lösungen im Lärmschutz möglich und die Ansiedelung von Clubs erleichtert werden.

Pressemitteilung des Forums Clubkultur und Nachtleben v. 7. Mai 2021:

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifend erarbeiteten und getragenen Entschließungsantrag von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Mit den Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen und flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz umzusetzen.

"Clubs sind Kultur. Nicht erst seit heute, sondern für viele Millionen Menschen schon seit Jahrzehnten. In dieser Woche haben wir als Deutscher Bundestag diesen kulturellen Status von Musikclubs und Livemusikspielstätten bestätigt und die Leistungen der Betreiberinnen und Betreiber, der Künstlerinnen und Künstler, der Angestellten und Freischaffenden damit bestätigt und gewürdigt."

Hauptsächliches Ziel des Antrages ist es, dass Musikclubs und Livemusikspielstätten als "Anlagen kultureller Zwecke" in der Baunutzungsverordnung eingestuft werden, damit sich diese leichter in Innenstädten, aber auch in ländlichen Regionen ansiedeln können.

"Wir wollen die Vielfalt überall in Deutschland erhalten. Durch die Änderung der BauNVO kommen wir hier einen Schritt weiter."

Die aktive Clubkultur ist ein großer kultureller und wirtschaftlicher Wert dieses Landes, die Clubs sind unternehmerisch, kulturell, gesellschaftlich und architektonisch einmalige Freiräume, die zum Experimentieren, Begegnen und Erfahren einladen. Gleichzeitig sind sie mit rund 50.000 Angestellten sowie freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einem Jahresumsatz von ca. 1,1 Milliarden ein wichtiger Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Mitglieder des „Parlamentarischen Forums Clubkultur“ haben im Antrag diese Bedeutung der Clubs hervorgehoben.

Außerdem begrüßen die Abgeordneten im Antrag, dass die in der Diskussion befindliche "Experimentierklausel Lärmschutz" noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Dies kann dazu beitragen, Nutzungskonflikte zwischen den Clubs und heranrückender Bebauung zu lösen.

Das Parlamentarische Forum wurde im Februar 2020 von den Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE), Hagen Reinhold (FDP), Erhard Grundl (GRÜNE), Klaus Mindrup (SPD) und Kay Wegner (CDU) gegründet und ist in einem Jahr um viele Mitglieder aller Fraktionen gewachsen, die an diesem Antrag mitgearbeitet haben. Ziel der Abgeordneten ist es, den Fortbestand der Clubkultur zu sichern und sie politisch zu unterstützen.

» Entschließungsantrag des Bauausschusses [pdf.]

» Pressemitteilung des Forums Clubkultur und Nachtleben

 

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