Aktuelles
Nachrichten & Informationen
Ausschreibungen
APPLAUS-Award 2025: Bewerbungsphase gestartet (bis 22.05.2025)
Ab sofort bis zum 22. Mai können sich wieder Clubbetreiber*innen und regionale Veranstalter*innen für den APPLAUS-Award der Initiative Musik bewerben. Ausgezeichnet werden herausragende Livemusikprogramme und -spielstätten in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 50.000 Euro.
Zum zwölften Mal ehrt der APPLAUS-Award in diesem Jahr Livemusikspielstätten und Konzertreihen aus ganz Deutschland für ihre künstlerisch herausragenden Musikprogramme, ihre kulturelle Exzellenz, ihre Wirkkraft sowie ihr gesellschaftliches Engagement. Ab dem 24. April 2025 haben Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen erneut die Chance, sich für den renommierten Preis zu bewerben. In sechs Kategorien werden Auszeichnungen mit Preisgeldern von bis zu 50.000 Euro vergeben.
Bis zum 22. Mai 2025, 18 Uhr, haben in Deutschland ansässige Spielstättenbetreiber*innen und regionale Veranstalter*innen aus allen Genres der Popularmusik und des Jazz die Möglichkeit, sich in sechs Kategorien um eine Auszeichnung zu bewerben:
- Beste Livemusikprogramme – Preisgelder von bis zu 50.000 Euro
- Beste Livemusikspielstätten – Preisgelder von bis zu 35.000 Euro
- Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro
- Awareness – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro
- Inklusion – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro
- Nachhaltigkeit – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro
Jede*r Bewerber*in kann maximal zwei Bewerbungen einreichen: eine in den programmbezogenen Kategorien "Beste Livemusikprogramme", "Beste Livemusikspielstätten" oder "Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen" sowie eine weitere in den themenspezifischen Kategorien "Awareness", "Inklusion" oder "Nachhaltigkeit".
Für eine Bewerbung in den Kategorien "Beste Livemusikprogramme" und "Beste Livemusikspielstätten" ist der Nachweis von mindestens 48 kuratierten Veranstaltungen im Jahr 2024 erforderlich. In den Kategorien "Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen", "Awareness", "Inklusion" und "Nachhaltigkeit" müssen mindestens 10 Konzerte nachgewiesen werden.
Für die Kategorien "Beste Livemusikprogramme" und "Beste Livemusikspielstätten" gilt weiterhin eine Fördermittelgrenze von unter 40 % für alle 2024 erhaltenen öffentlichen Förderungen. Spielstätten, die diese Grenze überschreiten, können sich in beiden Kategorien für eine undotierte Auszeichnung bewerben.
Der APPLAUS-Award wird seit 2013 von der Initiative Musik realisiert, mit Beratung durch die Bundeskonferenz Jazz und die LiveMusikKommission e.V., um Livemusikspielstätten und Konzertreihen für ihre herausragenden Musikprogramme, ihre kulturelle Exzellenz, ihre Wirkkraft sowie ihre soziokulturelle Bedeutung zu würdigen. Hauptförderer des APPLAUS ist der oder die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Für 2025 stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung, was den APPLAUS zu einem der höchstdotierten Bundeskulturpreise macht.