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Anträge auf Corona-Hilfen für ehrenamtliche Vereine wieder möglich

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung schreibt den "Corona-Sonderfonds für Vereine in Not" erneut aus. Zudem geht mit "Aktiv vor Ort" ein neues Förderprogramm für kleine, ländliche Vereine an den Start.

Sonderfonds Vereine in Not

Besonders kleine und ländliche Vereine sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat Thüringen so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 15. Dezember 2020 den "Sonderfonds für Vereine in Not" mit einer Gesamthöhe von 200.000 Euro neu auf.

Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 4.000 Euro je Antragsteller. Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Der Förderzeitraum des Sonderfonds beginnt ab dem 01.01.2021 und ist bis zum 31.12.2021 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.11.2021 gestellt werden.

» weitere Informationen und Antragstellung

Förderprogramm "Aktiv vor Ort"

80 % der Thüringerinnen und Thüringer leben im ländlichen Raum. Vor allem die vielfältige Vereinslandschaft macht die Dörfer im Freistaat für die Einwohner so attraktiv. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger bei und können als Magnet für Rückkehrer wirken.

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung greift mit der Auflage des neuen Förderprogramms "Aktiv vor Ort" vorrangig da unterstützend ein, wo die ländlich geprägten Vereine und Initiativen Hilfe benötigen; sei es bei der Übernahme laufender Kosten, bei der finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen oder bei der Digitalisierung des Vereinsalltags. Auch Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten für Ehrenamtliche können gefördert werden.

Dafür stehen im Programm "Aktiv vor Ort" insgesamt 700.000 Euro bereit. Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote insbesondere aus den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege können ab sofort bis zu 5.000 Euro zur Unterstützung ihrer Organisation beantragen.

Das Förderprogramm beginnt ab sofort und ist bis zum 31.12.2021 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 01.11.2021 gestellt werden.

» weitere Informationen und Antragstellung

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