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Anträge auf Thüringer Corona-Hilfen für Soziokultur wieder möglich (bis 31.05./15.11.)

Ab sofort ist die Antragstellung von Corona-Hilfen bei einer existenzgefährdenden Notlage für gemeinnützige Einrichtungen im Bereich Soziokultur wieder möglich! Gefördert wird die Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Ausgaben nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 ergibt. Anträge können bis zum 31. Mai bei der Thüringer Staatskanzlei gestellt werden. Eine Verlängerung für das 2. Halbjahr 2022 ist möglich.

Am 28. April ist die "Förderrichtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung einer Billigkeitsleistung für Museen, die Klassik Stiftung Weimar, die Wartburg-Stiftung Eisenach sowie für gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur zur Kompensation von Einnahmeausfällen" in Kraft getreten.

Die Höhe der Billigkeitsleistung kann die Finanzierungslücke decken, die den Berechtigten im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2022 entstanden ist und sich aus den laufenden Ausgaben nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, Spenden, andere Entgelte) ergibt. Bei Fortbestehen der Liquiditätsengpässe kann im Einzelfall eine weitere Billigkeitsleistung für den Zeitraum ab 1. Juli 2022 bis voraussichtlich 31. Dezember 2022 gewährt werden. Die gewährten Leistungen dürfen nicht zu einer Überkompensation der existenzgefährdenden Notlage führen.

Anträge auf sind bis zum 31. Mai 2022 (mögliche Folgeanträge bis zum 15. November 2022) unter Verwendung der vorgegebenen Formulare an die Abteilung 4 in der Thüringer Staatskanzlei zu richten.

» Weitere Informationen und Förderrichtline unter: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/kultur-und-corona

» Antrag Billigkeitsleistung 1. Halbjahr 2022 [Excel-Datei]

» Antrag Billigkeitsleistung 2. Halbjahr 2022 [Excel-Datei]

» Übersicht Corona-Förderprogramme für die Kultur

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