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Anträge auf Thüringer Corona-Hilfen für Kultur wieder möglich (bis 31.10.)

Die Thüringer Corona-Hilfe für gemeinnützige Organisationen u.a. aus dem Bereich Kunst und Kultur wurde wieder aufgelegt! Ab sofort können im Fall einer existenzgefährdenden Notlage Anträge bei der GFAW gestellt werden. Gefördert wird die Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Ausgaben nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 ergibt.

Der Freistaat Thüringen hat die Coronahilfen für gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen neu aufgelegt. Die entsprechende Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Thüringer Staatskanzlei ist am 27. Juli 2021 in Kraft getreten. Ab sofort können damit privatrechtlich organisierte gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen und Organisationen, die ihren Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen haben, aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien Anträge auf Coronahilfen stellen.

Die Höhe der Hilfe kann die Finanzierungslücke decken, die den Berechtigten im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 entstanden ist und sich aus den laufenden Ausgaben nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, Spenden, andere Entgelte) ergibt. Vorrangig sollen damit kleine Vereine und Verbände unterstützt werden.

Die gewährten Leistungen dürfen nicht zu einer Überkompensation der existenzgefährdenden Notlage führen. Nicht möglich ist eine Förderung, wenn ein Antrag beim Sonderfonds für Vereine in Not der Thüringer Ehrenamtsstiftung gestellt wurde oder für den hier maßgeblichen Zeitraum gestellt wird

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Die Anträge werden durch die GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung nach Eingang bearbeitet und beschieden.

» Weitere Informationen und Antragsunterlagen auf den Seiten der GFAW

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