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Anträge auf Neustarthilfe 2022 ab sofort möglich (bis 30.04.)

Ab sofort können solo-selbständige Kulturschaffende die Neustarthilfe 2022 beantragen. Sie soll bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützen. Der Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro.

Mit dem Programm werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Der Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

» Weitere Informationen unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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