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Gemeinsame Erklärung: Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur
Die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die kommunalen Spitzenverbände verständigten sich am 13. März in einer gemeinsame Erklärung auf Eckpunkte, um Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern und gleichzeitig die Kunstfreiheit zu wahren.
Alle Beteiligten bekräftigten dabei, auch vor dem Hintergrund aktueller Geschehnisse, ihr Bekenntnis, sich entschieden jenen entgegenzustellen, die die Ideologie des Israelhasses und des Antisemitismus vertreten. Zuvor haben sich die Kulturministerinnen und -minister sowie -senatoren der Länder heute mit dem israelischen Botschafter, seiner Exzellenz Ron Prosor erneut getroffen und ihre Gespräche vom 11. Oktober 2023, nur wenige Tage nach den terroristischen Angriffen der Hamas, fortgesetzt. Der Austausch konzentrierte sich insbesondere auf die Erörterung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Möglichkeiten im Kulturbereich zur Bekämpfung von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit.
Die Erklärung vom 13.03.2024 lautet wie folgt:
Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur
Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb
Die Freiheit der Kunst gehört zu den elementaren Prinzipien unseres Grundgesetzes und ist damit Grundlage unserer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Mit ihrer Gemeinsamen Erklärung zur kulturellen und künstlerischen Freiheit vom 13.03.2019 haben sich die Kulturministerinnen und -minister und die Kultursenatorinnen und -senatoren der Länder bei der Konstituierung der Kulturministerkonferenz deutlich dazu bekannt.
Für die öffentliche Förderung von Kunst und Kultur bedeutet die Wahrung der Kunstfreiheit, dass für Kunst, die sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt, keine inhaltlichen Vorgaben des Staates gelten dürfen und der Staat bei der Abforderung von konkreten Bekenntnissen als Auflage von Zuwendungen Zurückhaltung üben sollte.
Zugleich ist die Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit Verpflichtung des Staates. Deshalb muss sichergestellt sein, dass öffentliche Gelder nicht dazu missbraucht werden, antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Kunst- und Kulturprojekte zu finanzieren.
Länder, Bund und Kommunen halten es daher für geboten, gemeinsam Regelungen und Mechanismen zu entwickeln, die diesem schwierigen Spannungsfeld gerecht werden. Sie vereinbaren folgende Eckpunkte:
- Förderbedingungen präzisieren: Länder, Bund und Kommunen werden – soweit noch nicht erfolgt – rechtssichere Regelungen erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.
- Sensibilisierung sicherstellen: Kulturverwaltungen, staatliche Kultureinrichtungen und von den Ländern, dem Bund oder den Kommunen geförderte institutionelle Einrichtungen bieten Fortbildungen und Workshops zur Sensibilisierung im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und anderen menschenverachtenden Inhalten an. Die Kulturministerkonferenz bittet auch die Kulturstiftung der Länder, entsprechende Formate zu entwickeln.
- Eigenverantwortung stärken: Von geförderten Einrichtungen und Projekten wird erwartet, dass sie aus ihrer künstlerischen Verantwortung heraus Maßstäbe und Regeln erarbeiten, auf deren Grundlage Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegengetreten wird.