Mehrwertsteuererhöhung für Kunsthandel
Mehrwertsteuererhöhung für Kunsthandel: Bundesregierung diskutiert Kompensation
Mit großer Sorge verfolgt der Deutsche Kulturrat, dass die Bundesregierung offensichtlich kein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission riskieren möchte und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den Handel mit Kunstwerken, wie von der EU-Kommission gefordert, abschaffen will. Laut dpa haben Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto in einem Schreiben an die Kultur- und Finanzpolitiker des Deutschen Bundestags konkrete Vorschläge zur Kompensation der Mehrwertsteuererhöhung gemacht.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst ist ein wichtiges Instrument der indirekten Kulturförderung. Es hat sich über Jahrzehnte bewährt. Neben Bildender Kunst gilt in Deutschland beispielsweise auch für Bücher oder Zeitungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7% statt 19%. Der in Deutschland übliche ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Kunsthandel widerspricht der EU-Umsatzsteuersystemrichtlinie und verstößt damit gegen geltendes EU-Recht. Deshalb kann die EU-Kommission aus Wettbewerbsgründen darauf drängen, dass Deutschland die Besteuerung im Kunsthandel an europäisches Recht anpasst. Aufgrund der bestehenden unstreitigen Rechtslage will die Bundesregierung dem Vernehmen nach dem Druck der EU-Kommission nachgeben. Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass damit ein unbürokratisches Instrument zur Förderung von Kunst und Kultur aufgegeben werden soll.
Zur Kompensation plant die Bundesregierung laut dpa-Meldung Maßnahmen, um die Mehreinnahmen an den Kunstbereich zurückfließen zu lassen. Eine der Kompensationsmaßnahmen soll die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse von derzeit 20% auf 25% sein. Damit würde der Künstlersozialabgabesatz deutlich sinken und auch der Kunsthandel würde spürbar entlastet werden. Ebenso wird laut dpa vorgeschlagen, dass nach französischem Vorbild pauschal 30% des Verkaufspreises mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert wird. Auch diese Maßnahme wird die Mehrwertsteueranhebung merklich abmildern. Darüber hinaus soll der Ankaufsetat des Bundes für Kunstkäufe erhöht werden.
(Auszug einer Pressemitteilung des Dt. Kulturrates vom 17.4.2012)
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Mit großer Sorge verfolgt der Deutsche Kulturrat, dass die Bundesregierung offensichtlich kein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission riskieren möchte und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den Handel mit Kunstwerken, wie von der EU-Kommission gefordert, abschaffen will. Laut dpa haben Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto in einem Schreiben an die Kultur- und Finanzpolitiker des Deutschen Bundestags konkrete Vorschläge zur Kompensation der Mehrwertsteuererhöhung gemacht.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst ist ein wichtiges Instrument der indirekten Kulturförderung. Es hat sich über Jahrzehnte bewährt. Neben Bildender Kunst gilt in Deutschland beispielsweise auch für Bücher oder Zeitungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7% statt 19%. Der in Deutschland übliche ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Kunsthandel widerspricht der EU-Umsatzsteuersystemrichtlinie und verstößt damit gegen geltendes EU-Recht. Deshalb kann die EU-Kommission aus Wettbewerbsgründen darauf drängen, dass Deutschland die Besteuerung im Kunsthandel an europäisches Recht anpasst. Aufgrund der bestehenden unstreitigen Rechtslage will die Bundesregierung dem Vernehmen nach dem Druck der EU-Kommission nachgeben. Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass damit ein unbürokratisches Instrument zur Förderung von Kunst und Kultur aufgegeben werden soll.
Zur Kompensation plant die Bundesregierung laut dpa-Meldung Maßnahmen, um die Mehreinnahmen an den Kunstbereich zurückfließen zu lassen. Eine der Kompensationsmaßnahmen soll die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse von derzeit 20% auf 25% sein. Damit würde der Künstlersozialabgabesatz deutlich sinken und auch der Kunsthandel würde spürbar entlastet werden. Ebenso wird laut dpa vorgeschlagen, dass nach französischem Vorbild pauschal 30% des Verkaufspreises mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert wird. Auch diese Maßnahme wird die Mehrwertsteueranhebung merklich abmildern. Darüber hinaus soll der Ankaufsetat des Bundes für Kunstkäufe erhöht werden.
(Auszug einer Pressemitteilung des Dt. Kulturrates vom 17.4.2012)
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