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Infrastrukturförderung Initiative Musik (9.10.)

Musikspielstätten und Akteure der Musikwirtschaft können noch bis zum 9. Oktober bei der Initiative Musik Anträge für eine Infrastrukturförderung für den Projektzeitraum 26. November 2018 bis 25. November 2019 einreichen.

Das Programm dient der Förderung und dem Aufbau von Infrastrukturen für die Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland. Ziel ist ebenfalls, mit der Förderung und dem Aufbau von Infrastrukturen eine neue, neutrale Basis zu schaffen, die eine möglichst große Breitenwirkung hat und daher multiplikativ wirkt.

Gefördert werden

  • Anerkennungen für besondere musikwirtschaftliche Leistungen, die Nachahmer motivieren, beispielgebend arbeiten und strukturpolitische Effekte für die Musikwirtschaft und –kultur erzielen;
  • Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit der regionalen Musikförderung Strukturen insbesondere für Künstleraufbau bzw. -entwicklung, für die Verbreitung deutscher Musik im Ausland und für die Integration von Personen mit Migrationshintergrund schaffen;
  • gemeinschaftliche Präsentationen deutscher Musikunternehmen im Rahmen von Musikmessen oder vergleichbaren exportorientierten Veranstaltungen;
  • Plattformen, die die Kommunikation, den wirtschaftlichen Betrieb oder auch das Marketing von Musikunternehmen unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Online-Börsen sein;
  • andere, dem Aufbau von Infrastrukturen dienliche Projekte, die im Bereich des Programmzwecks liegen.

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