Flexible Kombinationsmöglichkeiten machen Freiwilligendienste noch attraktiver
Die Möglichkeiten, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) abzuleisten, werden erweitert. Der Bundestag hat das Jugendfreiwilligendienstgesetz beschlossen. Es bildet das neue Dach unter dem Jugendliche künftig FSJ und FÖJ besser miteinander kombinieren können. Das Gesetz, das am 1. Juni 2008 in Kraft treten soll, macht den Freiwilligendienst zeitlich flexibler und damit auch attraktiver für junge Frauen und Männer, die sich zum Wohle der Gemeinschaft engagieren wollen.
"Durch die neuen Kombinationsmöglichkeiten werden Freiwilligendienste noch interessanter", begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Ley-en, die Neuregelung. "Wir wissen, dass sich viel mehr junge Menschen freiwillig engagieren würden, wenn die Dienste weniger starr und nicht in einem Block über mindestens ein Jahr angelegt wären. Hier setzen wir an: Die Neuregelung ermöglicht es Jugendlichen künftig, die freie Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium und einem FSJ/FÖJ besser abzustimmen. Damit wird es viel leichter, einen Freiwilligendienst zu leisten und sich zivilgesellschaftlich zu engagieren", so die Bundesministerin weiter.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- FSJ- bzw. FÖJ-Träger können den Freiwilligendienst im Inland (Mindestdauer sechs Mona-te) in 3-Monats-Blöcken anbieten
- mehrere sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Gesamtdauer von 18 Mona-ten miteinander kombiniert werden
- In- und Auslandsdienst können kombiniert werden
- in Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst auf bis zu 24 Monate verlängert werden
Mit der Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, reagiert die Bundes-regierung auf die steigende Nachfrage nach FSJ und FÖJ. Wurden 1993 noch 7.100 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr aus Bundesmitteln mitfinanziert, so sind es derzeit rund 18.600 Plätze für reguläre Freiwillige sowie ca. 5.700 Plätze für Zivildienstpflichtige in den Freiwilli-gendiensten FSJ und FÖJ - insgesamt also rund 24.300 Plätze.
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"Durch die neuen Kombinationsmöglichkeiten werden Freiwilligendienste noch interessanter", begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Ley-en, die Neuregelung. "Wir wissen, dass sich viel mehr junge Menschen freiwillig engagieren würden, wenn die Dienste weniger starr und nicht in einem Block über mindestens ein Jahr angelegt wären. Hier setzen wir an: Die Neuregelung ermöglicht es Jugendlichen künftig, die freie Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium und einem FSJ/FÖJ besser abzustimmen. Damit wird es viel leichter, einen Freiwilligendienst zu leisten und sich zivilgesellschaftlich zu engagieren", so die Bundesministerin weiter.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- FSJ- bzw. FÖJ-Träger können den Freiwilligendienst im Inland (Mindestdauer sechs Mona-te) in 3-Monats-Blöcken anbieten
- mehrere sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Gesamtdauer von 18 Mona-ten miteinander kombiniert werden
- In- und Auslandsdienst können kombiniert werden
- in Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst auf bis zu 24 Monate verlängert werden
Mit der Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, reagiert die Bundes-regierung auf die steigende Nachfrage nach FSJ und FÖJ. Wurden 1993 noch 7.100 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr aus Bundesmitteln mitfinanziert, so sind es derzeit rund 18.600 Plätze für reguläre Freiwillige sowie ca. 5.700 Plätze für Zivildienstpflichtige in den Freiwilli-gendiensten FSJ und FÖJ - insgesamt also rund 24.300 Plätze.
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