Abschlussbericht der Enquete-Kommission Kultur erschienen
Ende Dezember ist der Abschlussbericht der Enquete-Kommission Kultur mit 460 Handlungsempfehlungen veröffentlicht worden.
Der Bericht bestätigt den Eindruck, dass Soziokulturelle Zentren als eigenständige Form der Kultureinrichtungen über alle Fraktionsgrenzen hinweg auf Bundes- und auf Länderebene grundsätzlich anerkannt sind.
Insgesamt hat sich die Enquete-Kommission die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen des Bundesverbandes Soziokultureller Zentren zu Eigen gemacht und in den konkreten Handlungsempfehlungen im Kapitel Soziokultur berücksichtigt.
Wichtig ist auch, dass das Kapitel zu den Soziokulturellen Zentren dem Abschnitt Öffentliche Kulturförderung zugeordnet wurde. Daraus kann man die Argumentation ableiten, dass es eine (Selbst)Verpflichtung des Staates zur Förderung der Soziokulturellen Zentren gibt.
Von besonderer Bedeutung für uns als Landesverband ist vor allem die erste Empfehlung, die sich an Länder und Kommunen richtet, die Soziokulturellen Zentren als eigenständigen Förderbereich "zu identifizieren, zu institutionalisieren und weiterzuentwickeln".
Über das Kapitel zu den Zentren hinaus sind die Interessen und Anliegen der Soziokultur in vielen weiteren Kapitel zu finden, z.B. Gemeinnützigkeitsrecht, Bürgerschaftlichem Engagement, Interkultur, Demografischer Wandel, Soziale Lage der Künstler- und Kulturberufe, Kultur- und Kreativwirtschaft etc..
Der Gesamtbericht
Der Bericht bestätigt den Eindruck, dass Soziokulturelle Zentren als eigenständige Form der Kultureinrichtungen über alle Fraktionsgrenzen hinweg auf Bundes- und auf Länderebene grundsätzlich anerkannt sind.
Insgesamt hat sich die Enquete-Kommission die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen des Bundesverbandes Soziokultureller Zentren zu Eigen gemacht und in den konkreten Handlungsempfehlungen im Kapitel Soziokultur berücksichtigt.
Wichtig ist auch, dass das Kapitel zu den Soziokulturellen Zentren dem Abschnitt Öffentliche Kulturförderung zugeordnet wurde. Daraus kann man die Argumentation ableiten, dass es eine (Selbst)Verpflichtung des Staates zur Förderung der Soziokulturellen Zentren gibt.
Von besonderer Bedeutung für uns als Landesverband ist vor allem die erste Empfehlung, die sich an Länder und Kommunen richtet, die Soziokulturellen Zentren als eigenständigen Förderbereich "zu identifizieren, zu institutionalisieren und weiterzuentwickeln".
Über das Kapitel zu den Zentren hinaus sind die Interessen und Anliegen der Soziokultur in vielen weiteren Kapitel zu finden, z.B. Gemeinnützigkeitsrecht, Bürgerschaftlichem Engagement, Interkultur, Demografischer Wandel, Soziale Lage der Künstler- und Kulturberufe, Kultur- und Kreativwirtschaft etc..
Der Gesamtbericht
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